Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) WVVmobil-App inkl. WVV-Ticketshop
Verkaufsbedingungen für den digitalen Fahrscheinverkauf in der WVVmobil-App (E-Ticket/Handyticket) und dem WVV-Ticketshop (Online-Ticket)
Präambel
Die Würzburger Straßenbahn GmbH (nachfolgend bezeichnet als „WSB“), Haugerring 5, 97070 Würzburg, Telefon: 0931 – 360, E-Mail:
info@wvv.de
, stellt einen internetgestützten Verkauf von elektronischen Fahrkarten (digitale Tickets) bereit. Dieser erfolgt über die WVVmobil-App und den WVV-Ticketshop (Kundenportal). Die im Weiteren ausgeführten Verkaufsbedingungen gelten für die WVVmobil-App und den WVV-Ticketshop und werden im Folgenden der Vereinfachung halber als „WVVmobil“ bezeichnet.
Die WSB bedient sich dabei der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (im Folgenden „WVV“ genannt), die die operative Abwicklung in sämtlichen Kundenbelangen durchführt.
Durch die Nutzung von WVVmobil erklärt der/die Kunde/in sein/ihr Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.
I. Geltungsbereich, mitgeltende Bestimmungen
Diese Bestimmungen (im Folgenden "Bestimmungen" genannt) gelten für die Nutzung des anwendungsbasierten Kaufs von digitalen Tickets über WVVmobil.
Hierüber können die Kund/innen elektronische Fahrtberechtigungen (nachfolgend „digitale Tickets“) für den öffentlichen Personennahverkehr erwerben. Dabei gelten die jeweiligen Bedingungen der angebotenen Tickets, so dass eine Anerkennung dieses digitalen Tickets auf den Verkehrsmitteln der jeweiligen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde gewährleistet ist.
Die Tarifbestimmungen des aktuellen Verkehrsverbundes (aktuell:
Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM)
) in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten, soweit diese Bestimmungen nichts abweichendes regeln, ergänzend zu diesen Bedingungen.
Ebenfalls ergänzend gelten, soweit diese Bestimmungen nichts abweichendes regeln, die
Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket
in ihrer jeweils gültigen Version.
Die Kund/innen sind Verbraucher/innen im Sinne von § 13 BGB.
II. Download der App, Installation, Registrierung, Anmeldung
Für den Erwerb der digitalen Tickets ist die Registrierung bei WVVmobil notwendig. Für die Nutzung des WVV-Ticketshops ist ein internetfähiger Browser notwendig. Die App ist durch Herunterladen über die jeweilige Vertriebsplattform (z.B. Apple-Store oder Google-Play-Store) auf dem jeweiligen mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) zu installieren.
In WVVmobil müssen die Kund/innen sich unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte mit den folgenden Angaben registrieren:
- Name, Vorname
- Geschlecht (Anrede)
- Vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt)
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Gewünschte Zahlart / Zahlungsmittel
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
- PayPal Account
- Optional: gültige Telefonnummer
Die über WVVmobil erworbenen E-Tickets sind jeweils mit den jeweiligen Endgeräten (z.B. Smartphone) verknüpft. Die E-Tickets sind nicht übertragbar.
Bei einer Neuinstallation der App oder einem Gerätewechsel haben die Kund/innen das Recht, die in der App hinterlegten Daten durch Anmeldung bei WVVmobil wieder aufzurufen. Bei einem Gerätewechsel ist eine vorherige Neuinstallation des jeweiligen mobilen Endgeräts erforderlich.
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich von WVVmobil entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist die WSB sowie deren Dienstleister (hier u.a. LOGPAY) berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
III. Verfügbare Tarife
Über WVVmobil können ausgewählte Tarifprodukte online erworben werden. Die WSB behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies den Kunden/innen zumutbar. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Im selben Maße gilt dies für Änderungen, die die WSB nicht verantworten kann wie z.B. Änderungen beim Deutschland-Ticket bzw. Deutschland-Ticket-Sortiment oder dem Ticketsortiment des aktuellen Verkehrsverbundes (aktuell: Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH).
IV. Vertragsschluss
Mit Bestellung von digitalen Tickets geben die Kund/innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit der WSB ab. Beim Erwerb von digitalen Tickets kommt ein Kaufvertrag zwischen den Kund/innen und der WSB zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Ticket-Kauf durch Betätigung eines entsprechend deutlich gekennzeichneten Kauf-Buttons in WVVmobil. Nach Kaufabschluss erhält der/die Kunde/in per E-Mail eine Bestell-/Kaufbestätigung.
Die Annahme erfolgt durch die Bereitstellung des digitalen Tickets über WVVmobil. Im Übrigen verzichten die Kund/innen auf eine Annahmeerklärung durch die WSB, § 151 BGB.
Ausschließlich Erwachsene ab 18 Jahre können einen Ticketkauf durchführen. Ausnahme ist der Ticketkauf ab dem Alter von 16 Jahren mit einer gültigen Kreditkarte.
V. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht
Den Kund/innen steht bei Erwerb der digitalen Tickets kein gesetzliches Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht zu - gemäߧ 312 Abs. 2 Nr. 5BGB, da die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung finden auf Verträge über die Beförderung von Personen. Auf das Fehlen des Widerrufsrechts und seine Folgen werden bei der Registrierung und beim Ticketkauf durch die Akzeptanz der AGBs in WVVmobil hingewiesen.
VI. Fahrtantritt, Fahrt und Fahrtende
Die Kund/innen sind verpflichtet, über WVVmobil vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket zu lösen.
Kann kein gültiges Ticket vorgelegt werden, gilt dies als Fahrt ohne gültiges Ticket. Auf diese Rechtsfolge wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
Hierbei gelten ausdrücklich die
Bestimmungen des VVM zum erhöhten Beförderungsentgelt
sowie beim Deutschland-Ticket die
Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket
und die Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde in ihrer jeweils aktuellen Version.
Das digitale Ticket muss während der gesamten Dauer der Benutzung des jeweiligen Verkehrsmittels zum Zweck der Fahrscheinkontrolle von den Kund/innen vollständig angezeigt und der kontrollierenden Person angezeigt werden können.
Die Kund/innen tragen die Verantwortlichkeit für die durchgehende Betriebsbereitschaft des jeweiligen Endgeräts während der gesamten Fahrtdauer.
Folgen bei fehlender Anzeigemöglichkeit des digitalen Tickets oder fehlender Betriebsbereitschaft: Kann eine Fahrscheinkontrolle wegen fehlender Anzeigemöglichkeit des E-Tickets auf dem Display oder fehlender Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts nicht durchgeführt werden, gilt dies als Fahrt ohne gültiges Ticket. Die Kund/innen sind in diesen Fällen verpflichtet, ein Ticket auf einem anderen Weg zu erwerben. Auf diese Rechtsfolge wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
Hierbei gelten ausdrücklich die Bestimmungen des VVM zum erhöhten Beförderungsentgelt sowie beim Deutschland-Ticket die
Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket
sowie die Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Ist eine Anzeige des digitalen Tickets nur durch einen mechanischen Vorgang auf dem Display der jeweiligen Kund/innen möglich, ist das jeweilige Kontrollpersonal befugt, die entsprechenden Vorgänge (Zoom, Scrollen) auf dem Display der jeweiligen Kund/innen durchzuführen.
Die Kund/innen sind verpflichtet, den Zugang zu WVVmobil und deren Benutzung durch unberechtigte Dritte zu verhindern.
VII. Preise
Ergänzend zu den Tarifbestimmungen des VVM und den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket gilt beim Erwerb der digitalen Tickets die in WVVmobil verfügbaren Tarife.
VIII. Abrechnungs- oder Abbuchungsfehler
Treten beim Kauf der digitalen Tickets Fehler oder Störungen bei der Abbuchung oder Abrechnung auf, so können die Kund/innen etwaige Ansprüche per E-Mail unter
fahrschein-digital@wvv.de
oder telefonisch unter 0931 36-886 886 geltend machen oder hierzu mit der WSB in Kontakt treten.
Soweit der Anspruch berechtigt ist, wird den betreffenden Kund/innen ein rechtsgrundlos gezahlter Betrag erstattet.
IX. Belege
Belege zu den erworbenen digitalen Tickets können von den Kund/innen per E-Mail über WVVmobil empfangen werden. Hierfür ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Belege sind von den Kund/innen sorgfältig zu prüfen. Einwände können nur innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bereitstellung der Rechnung erhoben werden. Einwände gegen die Höhe des Fahrtentgelts können gegenüber dem Kundenservice (per E-Mail unter fahrschein-digital@wvv.de oder telefonisch unter 0931 36- 886 886) oder gegenüber der WSB erhoben werden
X. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr
1. Allgemeines
Die WSB GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) – kurz WVVmobil - des IT- Dienstleister Mentz GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München, und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH (im Folgenden LogPay genannt), Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets aus WVVmobil erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Zahlung des Kaufpreises sofort und unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters (logpay). Beim Kauf eines Tickets für den Folgemonat wird der fällige Betrag zwischen dem 26. des Monats und dem Monatsende abgebucht.
Sollte LOGPAY nachträglich entgangene/uneinbringliche Forderungen aus dem Ticketverkauf der WSB in Rechnung stellen, so ist die WSB berechtigt, diese und zusätzliche, nachweisbare Verzugsschäden vom Kunden zu fordern.
2. Zahlarten und Abrechnung
(1) Den Kund/innen stehen aktuell folgende Zahlungsmöglichkeiten in WVVmobil zur Verfügung:
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Kreditkartenzahlung (Visa, MasterCard, American Express AMEX)
- PayPal
Das gewählte Zahlungsmittel ist in WVVmobil bei der Kundenregistrierung zu hinterlegen. Das gewählte Zahlungsmittel kann in WVVmobil im jeweiligen Kundenkonto geändert werden.
(2) Die angebotenen Zahlungsarten können von der WSB ergänzt und/oder ohne Angabe von Gründen mit einer angemessen Vorlaufzeit von 6 Wochen gekündigt werden.
(3) Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(4) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Eine Ausnahme stellt aktuell die Kreditkartezahlung dar, die es Minderjährigen ab 16 Jahren ermöglicht, ein Ticket zu kaufen.
3. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
4. Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express AMEX möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard, American Express AMEX)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
5. Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
6. Bonitätsprüfung
Bei einer Registrierung für die Zahlart SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erfolgt die Übermittlung der Stammdaten aus WVVmobil über eine Schnittstelle. Im System der LOGPAY werden die Daten gemäß dem internen Prüfsystem überprüft. Die Überprüfung und Bewertung der angegebenen Kundendaten erfolgen u.a. durch
- die Prüfung gegen die interne Sperrdatei von LOGPAY und
- die Prüfung gegen Datenpools von Auskunfteien (derzeit: SCHUFA Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden).
Das Ergebnis der Überprüfung, also die Information über die Annahme oder Ablehnung des Kunden, wird über eine Schnittstelle als Antwort von LOGPAY der WSB übermittelt. Kunden, die sich für die Zahlart SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte registrieren oder von einer anderen Zahlart auf die Zahlart SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte wechseln, werden gegebenenfalls gegen den Datenpool eines Dienstleisters durch die LOGPAY auf ihre Bonität geprüft. Des Weiteren werden gegebenenfalls alle Kunden, die die Zahlart SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte nutzen, erneut geprüft, sofern sie Fahrkarten über einen bestimmten Kaufbetrag erwerben möchten (aktuell EUR 150,00).
7. Sperrung
(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail an
fahrschein-digital@wvv.de
oder über das WVV-Kundentelefon zu melden. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen uneingeschränkt. Die Würzburger Straßenbahn GmbH unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Nutzung von Tickets sofort gesperrt wird.
(2) Stellt ein Verkehrsunternehmen oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine E-Mail durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem Kundenkonto erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
(3) Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird das Kundenkonto des Kunden gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch den Finanzdienstleister über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können für den Kunden Kosten, wie etwa Mahn- u. Bearbeitungsgebühren, entstehen.
XI. Datenschutz
Soweit die WSB selbst für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist, werden die Kund/innen die aktuellen Hinweise zum Datenschutz hier und über WVVmobil bereitgestellt.
XII. Änderung dieser Bestimmungen
Die WSB behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Die geänderten Bestimmungen werden Vertragsbestandteil.
XIII. Verbraucherstreitschlichtung, Online-Streitbeilegung
Aufgrund § 36 Abs. 1 VSBG weist die WSB die Kund/innen darauf hin, dass die WSB sich nicht am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligt.
Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist die WSB die Kund/innen auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die der Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen kann. Einen Link zu dieser Plattform hält der Verkäufer in seinem Impressum bereit.
XIV. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Vertragssprache ist deutsch.
Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist der Geschäftssitz der WSB.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.