ErdenmarktBagger

Verleih und Transport

Hier finden Sie alle Informationen zu Mieten und Transport in unserem Kompostwerk.

Unser Angebot

Pfandsäcke

Fast alle unsere Produkte können Sie auch als lose Ware kaufen.
Leihen Sie sich einfach unsere ERDENMARKT-Pfandsäcke aus.

  • 20 Liter
  • 40 Liter
  • 100 Liter

Hinweis !

  • Es dürfen keine 50 Liter Pfandsäcke mehr verwendet werden.
  • Kaputte Pfandsäcke können wir nicht mehr zurücknehmen.
  • Ebenso nehmen wir keine Pfandsäcke ohne unser Logo.

Zum Abfüllen

  • Schaufeln
  • Einfüllhilfen
  • Draht
  • Drillaparat

Transport

Informationen bitte über Telefon oder persönlich anfragen.

Kundenkontoantrag

Mit dem Kundenkontoantrag beantragen Sie die Eröffnung eines Kundenkontos für Lieferungen und Leistungen bei der Kompostwerk Würzburg GmbH (KWG).

Sie haben dann die Möglichkeit, dass Sie auch per Rechnung bezahlen können.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und schicken ihn per E-Mail oder Fax unterschrieben zurück.

Falls Sie uns das SEPA-Mandat erteilen wollen, lassen Sie uns bitte auf jeden Fall das Original (1. Seite) mit Ihrer Originalunterschrift per Post zukommen.

PDF Kundenkontoantrag

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Drive-In

Nutzen Sie unseren Service!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie können direkt an die lose Ware fahren - ohne Fußweg und großen Aufwand. Wir stellen Ihnen Pfandsäcke und Schaufeln vor Ort zur Verfügung.
  • Sparen Sie Geld, indem Sie selbst abfüllen!
  • Ihr PKW-Anhänger wird von uns mit einem Radlader beladen
  • Sie können ebenfalls mit dem Auto an die Sackware fahren und die Säcke direkt in den Kofferraum laden.

Transport

Beladung & Ladungssicherung

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Verwenden Sie für Ihren PKW-Anhänger eine Abdeckplane und Befestigungsmaterial. Falls nicht vorhanden, können Sie dieses auch bei uns erwerben.
  • Eventuelle Planen oder Querstreben sind vor der Beladung zu entfernen.
  • Da wir als Belader mit in der Verantwortung stehen, sind wir verpflichtet, die Ladungssicherung zu kontrollieren. Wir bitten um Ihr Verständnis!
  • Auch das zulässige Gesamtgewicht muss beachtet werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei dies zu ermitteln. Dafür benötigen wir die Fahrzeugscheine des Autos und des Anhängers.
  • Bitte achten Sie auch beim Beladen des Autos mit Sackware darauf, dass das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird!

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.
Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken können und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

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