Bürgerbeteiligung

WVV Bürgerbeteiligung 4.0

MEINE STADT. MEIN INVESTMENT.

Die Energie- und Wärmewende ist ein Gemeinschaftsprojekt, das uns alle betrifft – von Energieunternehmen und Politik bis hin zu privaten Haushalten. Diesen Gedanken greift die WVV Energie (Stadtwerke Würzburg AG) auf und verbindet regionale Projekte mit attraktiven Zinsen.

Seit 2018 bietet die WVV Bürgerbeteiligung Menschen aus der Region die Möglichkeit, aktiv an der Energiewende mitzuwirken.

Ab 14. Oktober (09:00 Uhr) startet die vierte Runde der WVV Bürgerbeteiligung für die Projekte "Elektrodenkessel – Heizwerk Elferweg" und "Fernwärmeausbau Würzburg" !

Jetzt investieren!

Profitieren Sie dabei von einem attraktiven Zinssatz:
  • 5 % p. a. für Energiekunden/innen
  • 4,75 % p. a. für Bürger/innen
Alles auf einen Blick
Alles auf einen Blick
WVV Bürgerbeteiligung 4.0

Auf einen Blick

  • Anlageobjekt: Elektrodenkessel – Heizwerk Elferweg und Fernwärmeausbau
  • Anlageform: Genussrechte
  • Anlagesumme: ab 500 € (kein Investitionslimit)
  • Attraktive Verzinsung: 5 % p. a. für Energiekunden/innen, ansonsten 4,75 % p. a.
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre (Start: 14.10.2026)

Webinar zur Bürgerbeteiligung am 26. Oktober

Melden Sie sich kostenlos zu unserem Online-Webinar am 26. Oktober um 19:00 Uhr an. Neben Informationen zu den Projekten und zum Beteiligungsprozess haben Sie Gelegenheit Ihre Fragen zu stellen.

Zum Webinar anmelden

Projekte

Stadt Würzburg Zukunftsbild
Erweiterung des Heizwerks am Elferweg
  • Installation eines modernen Elektrodenkessels
  • Nutzung regenerativ erzeugten Stroms für die Erzeugung von Wärme
Fernwärmeausbau in Würzburg
  • 2.075 Meter neue Leitungen
  • ca. 50 neue Hausanschlüsse

Zinsen

5 % Zinsen für Energiekunden/innen
WVV Bürgerbeteiligung PREMIUM
WVV Energiekunden/innen
5 % Zinsen p. a.
WVV Bürgerbeteiligung BASIC
Bürgerinnen und Bürger
4,75 % Zinsen p. a.
Noch kein WVV Energiekunde/in? Jetzt passenden Energietarif finden: Zum Tarifrechner

Und so geht´s

Registrierung
Zeichnung per Post oder E-Mail
Rückversand Ihrer Unterlagen
  • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zeichnungsschein zusammen mit einem unterschriebenen Exemplar des VIB zurücksenden
Digitale Zeichnung
Neben den Vertragsdokumenten erhalten Sie einen personalisierten Link zur digitalen Zeichnung.
  • Hinterlegte Daten prüfen und vervollständigen
  • Zur finalen Zeichnung mit dem Personalausweis oder Reisepass authentifizieren
Zahlung
  • Überweisen Sie den entsprechenden Anlagebetrag
Jetzt registrieren!

*Sie registrieren sich ganz unkompliziert über die Internet-Plattform der Dallmayer Consulting GmbH. Warum? Der Vertrieb einer Bürgerbeteiligung muss zwingend von einem externen Anlagevermittler über dessen Internet-Dienstleistungsplattform erfolgen. Das gibt der Gesetzgeber vor und stärkt den Schutz der Anleger. Die Dallmayer Consulting GmbH verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler und begleitet unser Beteiligungsangebot.

Erklärvideos zur WVV Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung einfach erklärt: Unsere Vorständin Dr. Dörte Schulte-Derne und der Projektleiter der WVV Bürgerbeteiligung Florian Binner beantworten die wichtigsten Fragen zur WVV Bürgerbeteiligung 4.0. Die Videos vermitteln alle wichtigen Informationen kompakt und verständlich und bereiten Sie ideal auf Ihre Investition im Rahmen der WVV Bürgerbeteiligung 4.0 vor.
Diese Fragen beantworten die Erklärvideos

Warum Bürgerbeteiligung – und was bewirkt sie?

  • Weshalb bietet die WVV Energie eine Bürgerbeteiligung an?
  • Was kann mit einer Bürgerbeteiligung bewirkt werden?
    Zum Video

Genussrecht oder Aktie – wo liegt der Unterschied?

  • Was ist ein Genussrecht?
  • Was ist der Unterschied zu Aktien?
    Zum Video

Attraktive Zinszahlungen – wie funktioniert das?

  • Was macht das Modell attraktiv?
  • Wie funktionieren die Zinszahlungen?
  • Wie hoch ist der Zinssatz der Bürgerbeteiligung 4.0?
    Zum Video

Seriös investieren – was bedeutet ein geprüftes Verkaufsprospekt?

  • Gibt es ein geprüftes Verkaufsprospekt?
    Zum Video

Risiken – wodurch werden sie reduziert?

  • Welche Risiken gibt es?
  • Wodurch werden Risiken reduziert?
    Zum Video

Mitmachen und investieren – wie kann ich mich beteiligen?

  • Wie kann ich mich beteiligen?
  • Wie lange ist meine Investition gebunden?
  • Wo finde ich weitere Kontaktmöglichkeiten?
    Zum Video

FAQs zur WVV Bürgerbeteiligung 4.0

Warum werden die Genussrechte nur über eine Internet-Dienstleistungsplattform vertrieben?

Um die Genussrechte rechtskonform vertreiben zu können, sieht das Vermögensanlagengesetz vor, dass eine Internet-Dienstleistungsplattform die Anlagevermittlung übernehmen muss, um Sie als Anlageinteressent/in ordnungsgemäß über alle relevanten Punkte vor der Zeichnung aufzuklären. Für die "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis" und "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium" schützt die Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung also vor allem Ihre Interessen.

Was ist ein Genussrecht?

Ein Genussrecht ist ein Recht schuldrechtlicher Art. Es gewährt keine Mitgliedschaftsrechte bezogen auf die Stadtwerke Würzburg AG, insbesondere kein Stimmrecht. Die Stadtwerke Würzburg AG schuldet dem/der Anleger/in die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die Stadtwerke Würzburg AG zum Zeitpunkt der Zinszahlung über eine ausreichende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der/die Anleger/in den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrags bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.

Lesen Sie hierzu auch unseren zugehörigen Magazinartikel .

Warum muss ich mich online registrieren?

Das öffentliche Angebot der Stadtwerke Würzburg AG, um Genussrechte zeichnen zu können, erfolgt in Form eines prospektpflichtigen öffentlichen Angebots. Das Vermögensanlagengesetz sieht in diesem Fall vor, dass das Zurverfügungstellen aller erforderlichen Vertragsunterlagen zwingend über eine/n Anlagenvermittler/in oder Anlagenberater/in erfolgen muss. Die Stadtwerke Würzburg AG bedient sich daher der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung , die auch in den vergangenen Emissionen die Bürgerbeteiligungsmodelle der Stadtwerke Würzburg AG vertrieben hat.

Um ein Genussrecht zeichnen zu können, registrieren Sie sich als Anleger/in auf der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung .

Welche Risiken sind zu beachten?

Die Risiken eines Genussrechtserwerbs von der Stadtwerke Würzburg AG sind ausführlich Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt unter "Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlagen" dargestellt und zusammenfassend auch im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) Ziffer 5 beschrieben. Grundsätzlich besteht bei derartigen Vermögensanlagen das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die Höhe des angelegten Kapitals sollte daher Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Sie sollten alle Risiken in Ihre Investitionsentscheidung einfließen lassen. Im Zweifelsfall wird geraten, sich zusätzlich von dritter Seite (z. B. Rechtsanwalt oder Steuerberater) fachkundigen Rat einzuholen.

Verkaufsprospekt

Vermögensanlagen-Informationsblatt "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis"

Vermögensanlagen-Informationsblatt "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium"

Wer kann ein Genussrecht zeichnen?

Der Emittent schließt Verträge mit jeder natürlichen voll geschäftsfähigen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts ab.

Verfügen Sie über keinen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG oder besteht kein ungekündigtes Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns, zeichnen Sie das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis“ mit einer Verzinsung von jährlich 4,75 %.

Verfügen Sie über einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG und/oder besteht ein ungekündigtes Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns, zeichnen Sie das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“ mit einer Verzinsung von jährlich 5 %.

Hinweis:
Enden alle Energielieferbeziehungen (Strom, Gas und/oder Fernwärme) des Anlegers mit dem Emittenten und/oder endet das Mitarbeiterverhältnis des Anlegers, verliert der Anleger seinen Anspruch auf die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium" und erhält Tag genau ab diesem Zeitpunkt die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis".
Begründet der Anleger während der Laufzeit des Genussrechtsvertrags eine Lieferbeziehung (Strom, Gas und/oder Fernwärme) mit dem Emittenten oder geht er ein Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns ein, erhält er Tag genau ab Wirksamkeit der Lieferbeziehung (Strom, Gas und/oder Fernwärme) oder ab Wirksamkeit des Mitarbeiterverhältnisses die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium".

Als Unternehmen des WVV-Konzerns gelten für Zwecke der Genussrechte „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“ die folgenden Gesellschaften:

• Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

• Stadtwerke Würzburg AG

• Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH

• Würzburger Stadtverkehrs-GmbH

• Würzburger Straßenbahn GmbH

• Würzburger Bäder GmbH

• Genusswunder Würzburg GmbH

• Würzburger Hafen GmbH

• WVV Wirtschaftsstandort Würzburg Immobilien-Management GmbH

• Würzburger Recycling GmbH

• Kompostwerk Würzburg GmbH

• Mainfranken Netze GmbH

• Wassergewinnung Würzburg-Estenfeld GmbH

• Immobilien-Management-GmbH

Habe ich Anspruch auf einen Vertragsabschluss mit der Stadtwerke Würzburg AG?

Wenn ich mich bei der Interessenbekundung registriere?

Die Stadtwerke Würzburg AG ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. es besteht die Möglichkeit, dass nicht jede/r, die/der sich beteiligen möchte und über die Internet-Dienstleistungsplattform registriert hat, auch einen Vertrag abschließen kann.

Ab wann kann ich bei der Stadtwerke Würzburg AG ein Genussrecht zeichnen?

Die Stadtwerke Würzburg AG bietet die Zeichnungsmöglichkeit ab 14. Oktober 2026.

Zur Registrierung

In welcher Höhe kann ich bei der Stadtwerke Würzburg AG ein Genussrecht zeichnen?

Der Minimalbetrag beträgt 500 €. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Jeder über 500 € liegende Betrag muss durch 500 ohne Rest teilbar sein. Es können also Genussrechtsbeträge ab 500 € in 500er Schritten gezeichnet werden.

Wie hoch sind die Zinsen?

Das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis“ wird mit einem Zinssatz von jährlich 4,75 % p. a. verzinst.

Das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“ wird mit einem Zinssatz von jährlich 5 % p. a. verzinst. Voraussetzung für das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“ ist das Bestehen eines Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrags mit der Stadtwerke Würzburg AG oder eines ungekündigten Mitarbeiterverhältnisses mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns zum Zeitpunkt der Zeichnung des Genussrechts und über die Laufzeit hinweg.

Hinweis:
Enden alle Energielieferbeziehungen (Strom, Gas und/oder Fernwärme) des Anlegers mit dem Emittenten und/oder endet das Mitarbeiterverhältnis des Anlegers, verliert der Anleger seinen Anspruch auf die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium" und erhält Tag genau ab diesem Zeitpunkt die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis".
Begründet der Anleger während der Laufzeit des Genussrechtsvertrags eine Lieferbeziehung (Strom, Gas und/oder Fernwärme) mit dem Emittenten oder geht er ein Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns ein, erhält er Tag genau ab Wirksamkeit der Lieferbeziehung (Strom, Gas und/oder Fernwärme) oder ab Wirksamkeit des Mitarbeiterverhältnisses die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium".

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Verzinsung auf die Genussrechte für jedes abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils nachträglich, spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Würzburg AG fällig.

Hinweis:
Enden alle Energielieferbeziehungen (Strom, Gas und/oder Fernwärme) des Anlegers mit dem Emittenten und/oder endet das Mitarbeiterverhältnis des Anlegers, verliert der Anleger seinen Anspruch auf die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium" und erhält Tag genau ab diesem Zeitpunkt die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis".
Begründet der Anleger während der Laufzeit des Genussrechtsvertrags eine Lieferbeziehung (Strom, Gas und/oder Fernwärme) mit dem Emittenten oder geht er ein Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns ein, erhält er Tag genau ab Wirksamkeit der Lieferbeziehung (Strom, Gas und/oder Fernwärme) oder ab Wirksamkeit des Mitarbeiterverhältnisses die Verzinsung des Genussrechts "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium".

Wann kann ich meinen Vertrag frühestens ordentlich kündigen?

Die Parteien können den Vertrag erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Geschäftsjahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende ordentlich kündigen. Bei einer unterjährigen Zeichnung zählt das Jahr der Zeichnung nicht als volles Jahr mit. Somit kann bei einer Zeichnung im Jahr 2026 der Vertrag erstmals zum 31.12.2031 ordentlich gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag von beiden Parteien jährlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Ja. Die Stadtwerke Würzburg AG berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der Stadtwerke Würzburg AG immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die FAQ zum Freistellungsauftrag.

Freistellungsauftrag

FAQs Freistellungsauftrag

Wohin kann ich mich für weitere Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Anlegerservice der Stadtwerke Würzburg AG

Telefon: +49 931 36-1036

E-Mail: wvv-buergerbeteiligung@anleger-service.de

Sie haben Fragen?

Persönlicher Ansprechpartner
Persönlicher Ansprechpartner

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne persönlich für Sie da:
Telefon: 0931 36-1036
E-Mail: wvv-buergerbeteiligung@anleger-service.de

Bisher erfolgreich umgesetzte Projekte

Umspannwerk Dürrbachau

Umspannwerk Dürrbachau

Im Frühjahr 2026 konnten wir erfolgreich die dritte Runde der WVV Bürgerbeteiligung abschließen. In dieser förderten die Investoren/innen den Umbau des Umspannwerks Dürrbachau.

PV-Anlage Stadtreiniger

WVV

Bei den Würzburger Stadtreinigern in der Nürnberger Straße kann man seit Juni 2018 auf 580 Quadratmetern Dachfläche das erste erfolgreich realisierte Projekt der WVV-Bürgerbeteiligung bestaunen:

Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 94.000 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr. Das reicht aus, um 40 Haushalte mit Strom zu versorgen. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart diese Anlage pro Jahr rund 47 Tonnen CO2. Soviel, wie bei einer Person anfällt, wenn sie mit dem Auto etwa acht Mal die Welt umrundet. Die Kosten der Anlage beliefen sich auf rund 102.000 €.

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PV-Anlage Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund

WVV

Auf der Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund kam im September 2018 die nächste Photovoltaikanlage mit 496 Quadratmetern Fläche hinzu. Mit einer Leistung von rund 74.500 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr deckt die Anlage 56 Prozent des Strombedarfs der Schule. Hierdurch werden im Gegensatz zu herkömmlichem Strom rund 35 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Für diese Anlage sind 106.000 € aus der WVV-Bürgerbeteiligung verwendet worden.

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PV-Anlage Friedrich-König-Straße

WVV

Die dritte Anlage befindet sich seit Januar 2019 auf dem Dach einer Halle der Würzburger Hafen GmbH in der Friedrich-Koenig-Straße in Würzburg. Die Dachfläche beträgt 2.720 Quadratmeter bei einer Leistung von rund 445.000 Kilowattstunden pro Jahr. Sie ist damit die größte Photovoltaikanlage, die im Rahmen der WVV-Bürgerbeteiligung umgesetzt wurde. Der produzierte Ökostrom wird zu 100 Prozent in das Würzburger Stromnetz eingespeist. So profitieren alle WVV-Kunden von dem klimaneutral produzierten Strom. Für diese Anlage fielen Kosten in Höhe von 441.000 € an.

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PV-Anlage Leuschnerstraße

WVV

Die vierte Anlage befindet sich seit Juli 2020 auf einem Hallendach in der Leuschnerstraße am Heuchelhof. Mit einer maximalen Leistung von 432 kWp erzeugt sie jährlich 400.000 Kilowattstunden Ökostrom und spart so 200 Tonnen CO2im Gegensatz zur regulären Stromerzeugung ein. Die Kosten der Anlage betrugen 360.000 €.

PV-Anlage Golfclub Kitzingen

WVV

Die neueste Anlage wurde im August 2020 auf dem Clubhaus sowie auf der Caddyhalle des Golfclubs Kitzingen installiert. Die installierte Anlage mit einer Leistung von 134 kWp erzeugt jährlich 122.000 Kilowattstunden Ökostrom. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart sie somit pro Jahr rund 61 Tonnen CO2. Der umweltfreundlich erzeugte Strom wird zu rund 30 Prozent für das Clubhaus, das Restaurant des Golfclubs, für das Laden der Elektro-Caddys sowie für die Bewässerung genutzt. Die Restmenge von etwa 70 Prozent wird ins Stromnetz eingespeist. Die Kosten der Anlage betrugen 110.000 €.

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

WVV

beliefert die gesamte Region mit Strom und Gas.

69,2 %

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kund/innen werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

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