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Wärmewende Würzburg

Die WVV und die Stadt Würzburg begleiten Sie auf dem Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 und gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Ihr Zuhause.

Durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen machen wir uns langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Erdgas. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern macht uns auch unabhängiger in Sachen steigender Preise und Lieferengpässe.

Gemeinsam für unser schönes Würzburg!
  • Nachhaltig
  • Unabhängig
  • Transparent
  • Gemeinsam
  • Sicher
  • Dekarbonisierung
  • Vor Ort
  • Zuverlässig
  • Vertrauen

Als einer der Vorreiter gehen wir mit großen Schritten voran. Bereits Ende Juli 2023 erteilte die Stadtwerke Würzburg AG den Auftrag über eine Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet. Ziel ist es, den Würzburgerinnen und Würzburgern klare Perspektiven und Planungssicherheit in Sachen Fern- oder Nahwärmeanschluss bzw. Heizungsmodernisierung geben zu können.

Quartiersplan zukünftige Wärmeversorgung

Energieleitplan Stadt Würzburg

Fernwärme, Nahwärme oder denzentrale Objektversorgung?

Der Energieleitplan der Stadt Würzburg zeigt Ihnen, wie sich die Quartiere für die zukünftige Wärmeversorgung voraussichtlich bilden.

Die Wärmeleitplanung wird im Herbst 2024 aufgrund der gebäudescharfen Betrachtung genauere Ergebnisse liefern, was dazu führen kann, dass sich Gebiete noch verschieben.

Die kommenden Jahre stellen uns vor große Herausforderungen mit Veränderungen, die für uns alle im Alltag spürbar sein werden. Deshalb ist es wichtig, gerade bei der Wärmewende an einem Strang zu ziehen und immer wieder mit den Kundinnnen und Kunden in den Dialog zu treten. Klar ist: Wir schaffen das nur zusammen.
Dörte Schulte-Derne, WVV-Geschäftsführerin und Vorständin (Sprecherin) der Stadtwerke Würzburg AG I Im Bild mit Vorstandskollege Armin Lewetz

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Veranstaltung "Die Zukunft des Heizens"

der Stadt Würzburg

Die Stadt Würzburg veranstaltete die Veranstaltung "Die Zukunft des Heizens".
Ein Teil war der Vortrag "Würzburgs Weg zur Wärmeplanung" von Dörte Schulte-Derne, WVV-Geschäftsführerin und Vorständin (Sprecherin) der Stadtwerke Würzburg AG - sehen Sie sich hier die Aufzeichnung an.

FAQ Würzburger Wärmewende

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig geplant wird. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten und dabei die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Welches Ziel verfolgt der Wärmeplan?

Den Weg in eine klimaneutrale Heizzukunft ebnen und Planungssicherheit für Würzburger Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf erneuerbare Heizenergien erreichen.

Die strukturierte Planung der Wärmewende bringt zahlreiche Vorteile mit sich, sowohl für Städte als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen wird Deutschland langfristig unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas. Dadurch entfällt die Abhängigkeit von steigenden Preisen und Lieferengpässen auf dem Öl- und Gasmarkt. Für Anwohnerinnen und Anwohner bietet die Wärmewende jedoch vor allem Orientierung und Planungssicherheit. Sobald festgelegt ist, welche Gebiete mit Fern- oder Nahwärme versorgt werden sollen und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie sinnvoll sind, eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Wärmeversorgung.

Bis voraussichtlich September 2024 soll der kommunale Wärmeplan stehen.

Welche Wärmelösungen sind denkbar?

Welche Wärmelösungen am Ende verfügbar sind, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. In Würzburg spielt Geothermie eine eher untergeordnete Rolle, aber wird dennoch geprüft. Andere denkbare Möglichkeiten: Wärmerückgewinnung, Power-to-Heat-Anlagen, Wasser-Nahwärmenetze und Großwärmepumpen, die unter anderem mit Flusswasser arbeiten.

Wird es Förderungen geben?

Das Budget des Förderprogramms "klimaneutral Wohnen" der Stadt Würzburg ist bereits zum 31.10.2023 aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage für dieses Jahr ausgeschöpft. In 2024 wird beabsichtigt das Förderprogramm im Laufe des Jahres wieder aufzunehmen.

Stand: November 2023

FAQ Gebäudeenergiegesetz

Was steht im GEG?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dadurch wird der Einbau neuer herkömmlicher Gas- und Ölheizungen in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Stattdessen sollen verstärkt erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Das Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das GEG soll außerdem die verschiedenen bestehenden Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zusammenführen und vereinfachen.

Welche Heizungstypen sind ab 2024 noch erlaubt?

Grundsätzlich gilt:

Beim Neubau ist eine GEG-konforme Heizanlage einzubauen – also eine, die zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

In bereits bestehenden Wohngebieten gelten die Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung für Sanierungen. Wenn ein kommunaler Wärmeplan vorhanden ist, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung austauschen möchten, die 65-Prozent-Regel einhalten und eine Heizung mit dem entsprechenden Anteil erneuerbarer Energien wählen. Der kommunale Wärmeplan gibt dann Anhaltspunkte, welcher Heizungstyp für die entsprechende Region am besten geeignet ist.

Würzburg geht mit gutem Beispiel voran und hat die Weichen für eine kommunale Wärmeplanung bereits gestellt.

Gibt es eine Sanierungsplicht für Heizungen im Bestand?

Es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, die Heizung sofort auszutauschen, da Heizkessel bis zum 31. Dezember 2044 weiterhin mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Es ist auch weiterhin erlaubt, Reparaturen an der bestehenden Heizung vorzunehmen.

Das GEG sieht vor, dass die meisten Heizungen 30 Jahre nach ihrem Einbau ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht tritt erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Und auch dann bleiben zwei Jahre Zeit, die Heizung auszutauschen.

Heizungsanlagen mit einem flüssigen oder gasförmigen angetriebenen Brennstoff, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf der 30. Juni 2026 (Stadt Würzburg) errichtet wurden, müssen nach folgenden Staffelungen entsprechende Anteile an Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff für die Wärmeerzeugung verwenden:

  • 1. Januar 2029 mindestens 15 %
  • 1. Januar 2035 mindestens 30 %
  • 1. Januar 2040 mindestens 60 %

Gibt es finanzielle Förderungen?

Ab 1. Januar 2024 soll es für alle, die im eigenen Haus wohnen, sowie private Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter – mit bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt – bis zu 70 % Förderung geben.

  • Grundfördersatz
    Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, bekommen eine Sockelförderung von 30 % – maximal 30.000 € der Kosten für den Heizungsaustausch sind förderfähig.
  • Einkommens-Bonus
    Weitere 30 % sind für Menschen vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € verfügen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus
    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch vor der fertiggestellten Wärmeplanung in einer Kommune ihre funktionierende fossile Heizung austauschen sollen einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis Ende 2028 erhalten – danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent.
  • Effizienz-Bonus
    5 % Effiziensbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • iSFP-Bonus
    Bei Realisierung der Maßnahmen innerhalb eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 % der Kosten gewährt werden.
  • Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
    50 % Förderung auf die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung förderfähiger Investitionen.

Wichtig zu wissen: Gas- und Ölheizungen sind in den Paketen nicht enthalten.

Förderanträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Der Förderwegweiser des BMWK gibt einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Das Aus für Öl- und Gasheizungen?

Teilweise.

Fakt ist: Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor und greift das GEG wie oben beschrieben, ist eine herkömmliche Öl- oder Gasheizung nicht mehr gesetzeskonform. Selbst Gasbrennwertkessel kombiniert mit Solarthermie erreichen den vorgegebenen Wert in der Regel nicht.

Sind die Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung vor Ort jedoch noch nicht final geklärt, ist der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung theoretisch noch erlaubt. In diesen Fällen ist dann jedoch eine Gebäudeenergieberatung obligatorisch.

Wichtig: Wer sich jetzt noch für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, sollte bedenken, dass die 65-Prozent-Pflicht erfüllt werden muss, sobald der kommunale Wärmeplan fertig ist und der Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz möglich ist. Dann steht im schlimmsten Fall erneut eine Heizungsumrüstung an. Aber auch hierfür sind noch Übergangsfristen vorgesehen, aktuell sieht der Entwurf einen Zeitraum bis maximal Ende 2035 vor. Es ist somit auf jeden Fall ratsam, rechtzeitig GEG-kompatible Heizvarianten in Betracht zu ziehen.

Heizung kaputt - Was ist am besten zu tun?

Vorerst ist die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich. Fünf Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die erneuerbaren Vorgabe erfüllt.

Das gibt vor allem Eigentümerinnen und Eigentümern von nicht hinreichend sanierten Häusern mit hohem Wärmeverlust zusätzlichen Handlungsspielraum. Denn bis zum Fristende können sie Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, sodass danach beispielsweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Zulässig ist auch, den Gaskessel nach Ablauf der 5-Jahres-Frist im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen. Die Übergangsfrist verlängert sich auf bis zu zehn Jahre, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist.

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