Kleingedrucktes fürs Bus & Straba-Fahren
Bus und Straba fahren macht richtig Spaß - außer man hält sich nicht an die Regeln... Damit das nicht passiert, gibt es hier kurz & bündig alle wichtigen Infos.
In Würzburg und Umgebung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verbundes, aktuell die des Verkehrsunternehmens-Verbundes Mainfranken GmbH (VVM). Dieser legt die Beförderungsbedingungen sowie die aktuell gültigen Tarifbestimmungen fest.
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WVV Kundenzentrum
Domstraße 26
97070 Würzburg
Service-Telefon: 0931 36 886 886
E-Mail:
info@wvv.de
Fahrrad mitnehmen leicht gemacht
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Tarifbestimmungen unter Punkt 1.8 geregelt.
Grundsätzlich gilt:
- für das Fahrrad ist eine Kinderfahrkarte zu lösen (Ausnahme: Zeitkarten-Inhaber/innen, Schwerbehinderten-Ausweis, zusammengeklappte Fahrräder)
- jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad normaler Bauart mitnehmen
- ein Anspruch auf die Beförderung des Fahrrades besteht nicht
- Fahrrad darf ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen transportiert werden
- die Benutzung im Fahrzeug und an den Haltestellen ist untersagt
- E-Bikes und Pedelecs werden nur unter gewissen Voraussetzungen transportiert
E-Scooter & E-Tretroller mitnehmen?
Die Mitnahme von E-Tretrollern und E-Scootern ist in den Tarifbestimmungen unter Punkt 1.8 geregelt.
Grundsätzlich gilt:
- keine Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Straßenbahnen aufgrund erhöhter Brandgefahr
- Mitnahme nur in Regionalzügen und deren SEV-Busse
- normale Tretroller sind davon nicht betroffen
- E-Scooter werden nur unter gewissen Voraussetzungen transportiert
Gepäck und Tiere mitnehmen
Gepäckstücke werden nur in Begleitung von Personen mit gültiger Fahrkarte befördert.
Tariffrei befördert werden:
- Handgepäck, das auf dem Schoß mitgenommen werden kann
- Gepäckstück mit Platzbedarf von bis zu zwei Stehplätzen
- Kinderwagen und Rollstühle sowie Rollatoren
- faltbare Tretroller, Laufräder, faltbare Cityroller, Dreiräder, usw.
Größere Gepäckstücke werden nicht befördert.
Kleintiere und Hunde dürfen kostenlos mitfahren.
- Kleintiere sind in Behältern mitzuführen. Sie gelten dann als Handgepäck.
- Nehmen Sie Hunde bitte an die Leine und halten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften über Hundehaltung ein.
Andere Tiere werden nicht befördert.
Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Anlagen wird ein aufwandsbezogenes Reinigungsentgelt erhoben.