Annahmepreise und Anlieferbedingungen
Anlieferung von Gartenabfällen
Was darf angeliefert werden?
Als Grüngut bzw. Gartenanfall gilt:
Als Bioabfall gilt:
Verboten sind folgende Fremdstoffe:
Abfälle mit Fremdstoffen:
Nehmen wir nicht an:
Wer darf anliefern?
Privatkunden
Gewerbekunden
Private Anlieferung
Eine Anlieferung kann nur dann als private Anlieferung gelten, wenn mit einem privaten Fahrzeug, oder privat genutzten Fahrzeug angeliefert wird, also keinerlei Hinweise (Beschilderung) zu sehen sind, die auf ein gewerbliches Fahrzeug der oben aufgeführten Bereiche hindeuten.
Für private Anlieferer gelten folgende Bedingungen:
- Kostenlose Anlieferung von max. 5 m³ (ab 750 kg kostenpflichtig) Gartenabfällen pro Öffnungstag.
- Gartenabfälle sind natürlich gewachsene Abfälle ohne Fremdstoffe mit einem Stammholz-Durchmesser von max. 25 cm und max. Länge 4 m, ohne Wurzelstöcke!
- Teillieferungen bis zur Gesamtmenge von 5 m³ sind zulässig
- Bei Mengen über 5 m³ ist eine kostenlose Teilbeladung unzulässig, diese Anlieferungen gelten uneingeschränkt und in vollem Umfang (die gesamte Menge) als gewerblich und sind daher kostenpflichtig
- Das Grüngut des Anlieferers stammt aus einem Grundstück, das an die Abfallentsorgung angeschlossen ist (Adressenangabe) und er liefert es mit einem Privatfahrzeug an.
- Anlieferungen durch Landschafts- und Gartenbaubetriebe, Entsorger, gewerbliche Transporteure, Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften und sonstige gewerbliche Dienstleiser gelten stets als gewerblich.
- Alle Anlieferer müssen sich vor der Anlieferung beim Anlagenpersonal anmelden.
- Die Gartenabfälle sind sortenrein anzuliefern und dürfen keine Fremdstoffe wie: Metall, Kunststoff, Glas, Steine, Erdbesatz, Altholz, Verpackungen etc. enthalten.
- Verunreinigte Anlieferungen werden zurückgewiesen. Über eine kostenpflichtige Annahme informieren Sie sich bitte auf unserer aktuellen Preisliste.
- Der Anlieferer ist verpflichtet, sich in die Anlieferliste einzutragen. Falls sich der Anlieferer nicht in die Liste einträgt, ist die Anlieferung kostenpflichtig. Er muss in einem solchen Fall über die Waage fahren und gemäß der aktuellen Preisliste die Anlieferung bezahlen.
Gewerbliche Anlieferung
Seit dem 01.01.2008 gelten aufgrund von Festlegungen der beauftragenden Gebietskörperschaften – Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg – für die Anlieferungen im Kompostwerk Würzburg von Garten und Parkabfall von gewerblichen Anlieferern wie z. B.
- Garten- und Landschaftsbaubetriebe
- Entsorger und gewerbliche Transporteure
- Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften
- Sonstige gewerbliche Dienstleister
- Kommunen des Landkreis Würzburg
folgende Anlieferbedingungen:
Anlieferungen durch diese Unternehmen gelten stets als gewerblich und müssen vor der Anlieferung verwogen werden. Eine gewerbliche Anlieferung - deren Herkunft auch aus einem Privatgarten stammen kann - wird stets als gewerbliche Anlieferung gewertet und muss gemäß unserer aktuellen Preisliste vergütet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und um zukünftige Beachtung.