Transport

Annahmepreise und Anlieferbedingungen

Anlieferung von Gartenabfällen

Was darf angeliefert werden?

Als Grüngut bzw. Gartenanfall gilt:

  • Gartenabfälle wie natürlich gewachsen, Stammdurchmesser bis 25 cm
  • Rasenschnitt
  • Strauch-/Hecken-/Staudenschnitt
  • Laub
  • Unkraut
  • Fallobst
  • Blumen (ohne Draht/Kunststoffe)
  • Topfpflanzen (ohne Topf)

Als Bioabfall gilt:

  • Kartoffelschalen, Salatblätter, Gemüseputzreste
  • Obstschalen (auch Südfrüchte)
  • rohe pflanzliche Küchenabfälle (ohne Fleisch- und Fischreste, ohne Knochen und Gräten)
  • Kaffee- und Teesatz (mit Filter)
  • Brot- und Gebäckreste
  • Altstroh
  • Sägespäne von natürlich gewachsenem und unbehandeltem Holz (behandelte Sägespäne, z.B. von Pressplatten, gehören in den Restmüll)

Verboten sind folgende Fremdstoffe:

Verboten sind folgende Fremdstoffe in Ihrem Grüngut bzw. Bioabfall:

  • Metall jeder Art (Alufolie, Draht, Bauzaun usw.)
  • Kunststoff bzw. Plastik
  • sog. kompostierbare Folien
  • Teer, Asphalt, Beton
  • Steine
  • Erdbesatz, Erdgemische mit Zuschlagstoffen (Styropor, Perlit und Blähton usw.)
  • Glas
  • Altholz (druckkesselimprägniertes Holz, Zaunlatte, Europalette, Stiele, usw.)
  • Verpackungen jeder Art (Kunststoffsäcke, Papiersäcke, Pappkarton, ToGo-Becher, Styropor, Folien, Bonbonpapier usw.)
  • Schnüre aller Art
  • Zigarettenstummel
  • ect.

Abfälle mit Fremdstoffen:

Liefern Sie Ihre Abfälle mit Fremdstoffen an, gilt die entsprechende Preiskategorie „mit Fremdstoffen“– dafür reichen schon geringe Verschmutzungen aus (z.B. Bonbonpapier, Zigarettenstummel usw.).

Gegebenenfalls wird die Annahme verweigert!

Nehmen wir nicht an:

  • Material von Verkehrswege-Begleitflächen (z.B. Mähgut von Straßenrändern, Bahntrassen, Flughäfen, Industriestandorten)
  • Friedhofsabfälle aus der Grabpflege (Fremdstoffe sind enthalten)

Wer darf anliefern?

Privatkunden

  • nur Kunden aus Stadt oder Landkreis Würzburg
  • Das Grüngut des Anlieferers stammt aus einem Grundstück, das an die Abfallentsorgung angeschlossen ist und er liefert es mit einem Privatfahrzeug an
  • Kostenlose Anlieferung von max. 5 m³ (ab 750 kg kostenpflichtig) Gartenabfällen pro Öffnungstag

Gewerbekunden

  • Garten- und Landschaftsbaubetriebe
  • Entsorger und gewerbliche Transporteure
  • Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften
  • Sonstige gewerbliche Dienstleister
  • Kommunen des Landkreis Würzburg

Private Anlieferung

Eine Anlieferung kann nur dann als private Anlieferung gelten, wenn mit einem privaten Fahrzeug, oder privat genutzten Fahrzeug angeliefert wird, also keinerlei Hinweise (Beschilderung) zu sehen sind, die auf ein gewerbliches Fahrzeug der oben aufgeführten Bereiche hindeuten.

Für private Anlieferer gelten folgende Bedingungen:

  • Kostenlose Anlieferung von max. 5 m³ (ab 750 kg kostenpflichtig) Gartenabfällen pro Öffnungstag.
  • Gartenabfälle sind natürlich gewachsene Abfälle ohne Fremdstoffe mit einem Stammholz-Durchmesser von max. 25 cm und max. Länge 4 m, ohne Wurzelstöcke!
  • Teillieferungen bis zur Gesamtmenge von 5 m³ sind zulässig
  • Bei Mengen über 5 m³ ist eine kostenlose Teilbeladung unzulässig, diese Anlieferungen gelten uneingeschränkt und in vollem Umfang (die gesamte Menge) als gewerblich und sind daher kostenpflichtig
  • Das Grüngut des Anlieferers stammt aus einem Grundstück, das an die Abfallentsorgung angeschlossen ist (Adressenangabe) und er liefert es mit einem Privatfahrzeug an.
  • Anlieferungen durch Landschafts- und Gartenbaubetriebe, Entsorger, gewerbliche Transporteure, Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften und sonstige gewerbliche Dienstleiser gelten stets als gewerblich.
  • Alle Anlieferer müssen sich vor der Anlieferung beim Anlagenpersonal anmelden.
  • Die Gartenabfälle sind sortenrein anzuliefern und dürfen keine Fremdstoffe wie: Metall, Kunststoff, Glas, Steine, Erdbesatz, Altholz, Verpackungen etc. enthalten.
  • Verunreinigte Anlieferungen werden zurückgewiesen. Über eine kostenpflichtige Annahme informieren Sie sich bitte auf unserer aktuellen Preisliste.
  • Der Anlieferer ist verpflichtet, sich in die Anlieferliste einzutragen. Falls sich der Anlieferer nicht in die Liste einträgt, ist die Anlieferung kostenpflichtig. Er muss in einem solchen Fall über die Waage fahren und gemäß der aktuellen Preisliste die Anlieferung bezahlen.


Gewerbliche Anlieferung

Seit dem 01.01.2008 gelten aufgrund von Festlegungen der beauftragenden Gebietskörperschaften – Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg – für die Anlieferungen im Kompostwerk Würzburg von Garten und Parkabfall von gewerblichen Anlieferern wie z. B.

  • Garten- und Landschaftsbaubetriebe
  • Entsorger und gewerbliche Transporteure
  • Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften
  • Sonstige gewerbliche Dienstleister
  • Kommunen des Landkreis Würzburg

folgende Anlieferbedingungen:

Anlieferungen durch diese Unternehmen gelten stets als gewerblich und müssen vor der Anlieferung verwogen werden. Eine gewerbliche Anlieferung - deren Herkunft auch aus einem Privatgarten stammen kann - wird stets als gewerbliche Anlieferung gewertet und muss gemäß unserer aktuellen Preisliste vergütet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und um zukünftige Beachtung.

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