
WVV Energie klärt auf
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Infos und Antworten auf zentrale Fragen rund um die Energieversorgung.
Unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice sind darüber hinaus jederzeit für Sie und Ihre Anliegen da.
WVV Kundenzentrum
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97070 Würzburg
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Newsticker – Regierungsbeschlüsse, Infos
Deutsche Gasspeicher haben Füllstand von 100 % erreicht – 05.11.2023
Beschluss der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse – 16.12.2022
Beschluss der Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich – 14.11.2022
Umsatzsteuersenkung auf den Erdgas- und Fernwärmepreis – 07.10.2022
Beschluss zu den Energiepreisbremsen
Seit 16.12.2022 ist die Strom- sowie die Gas-/Wärmepreisbremse beschlossen. Selbstverständlich setzt die WVV Energie sämtliche Beschlüsse zuverlässig um.
Energiepreisbremsen
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten seit März 2023 (rückwirkend für die Monate Januar und Februar) zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Aufgrund der Anpassungsnovelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) gilt seit 1. August 2023 bei Verträgen mit Hoch- und Niedertarifzeiten (=HT/NT-Tarif mit Doppeltarifzähler) bis 30.000 kWh/Jahr eine neue Regelung. Bei diesen Verträgen greift die Preisbremse bereits zu einem niedrigen Preisniveau.
Energiepreisbremse | Gedeckelter Basisbedarf in % (Vorjahresverbrauch) |
Deckelung in ct/kWh |
---|---|---|
Strompreisbremse (Jahresverbrauch bis 30.000 kWh) |
80 % | 40 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 30.000 kWh) | 70 % | 13 ct/kWh* |
Gaspreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 12 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7 ct/kWh* |
Wärmepreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 9,5 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7, 5 ct/kWh* (Wärme) 9 ct/kWh* (Prozesswärme) |
*zzgl. aller Abgaben, Umlagen und Steuern
**verbrauchsunabhängig: zugelassene Krankenhäuser und Industrie
Die Kosten des Entlastungspakets werden dabei aus Mitteln des Bundes finanziert.
Detailinformationen zur Dezember-Soforthilfe und der Energiepreisbremse finden Sie in den nachfolgenden
FAQ
.
Es bleibt weiterhin wichtig, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Hier finden Sie weitere Energiespartipps.
FAQ – Energiepreisbremse
Gilt die Anpassungsnovelle des Strompreisbremsengesetzes ab 01.08.2023 für meinen Tarif?
Was gilt für Haushalts- bzw. Heizstromtarife mit Doppeltarifzählern?
Wie erhalte ich meine individuellen Informationen zur Entlastung durch die Preisbremsen?
Wann wird die Preisbremse in meinem Abschlag berücksichtigt?
Warum verändert sich mein Abschlag trotz Preisbremse nicht?
Ich bin Gewerbekunde und vorsteuerabzugsberechtigt. Welcher Umsatzsteuerbetrag gilt jetzt?
Wie funktioniert die Strompreisbremse und wie hoch ist meine Entlastung?
Wie funktionieren die Gas- und Wärmepreisbremse und wie hoch ist meine Entlastung?

Wärmewende Würzburg
Mit der WVV Energie auf dem Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 - gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Ihr Zuhause.