
WVV Energie klärt auf
Aktuell befindet sich der Energiemarkt in einer Ausnahmesituation.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Infos und Antworten auf zentrale Fragen rund um die Energieversorgung.
Unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice sind darüber hinaus jederzeit für Sie und Ihre Anliegen da.
WVV Kundenzentrum
Domstraße 26
97070 Würzburg
Mo. - Fr.: 08:30 - 18:00 Uhr
Service-Tel.: 0931 36-1155
Beschluss zur Dezember-Soforthilfe und Energiepreisbremse
Der Bundesrat hat am 14.11.2022 der einmaligen Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden/-innen zugestimmt. Seit 16.12.2022 ist nun auch die Strom- sowie die Gas-/Wärmepreisbremse beschlossen. Selbstverständlich setzt die WVV Energie sämtliche Beschlüsse zuverlässig um.
Dezember-Soforthilfe Gas:
Bei der Übernahme des Dezember-Abschlags Gas handelt es sich um eine vorläufige Entlastung, das heißt der endgültige Entlastungsbetrag wird mit der nächsten Jahresrechnung exakt bestimmt. Dabei kann es sein, dass der endgültige Entlastungsbetrag nicht mit dem vorläufigen Entlastungsbetrag übereinstimmt und es infolgedessen zu einer Nachzahlung oder Gutschrift kommen kann.
Dezember-Soforthilfe Fernwärme:
Im ersten Schritt entfällt für die Fernwärme-Kunden/-innen ebenfalls der Dezember-Abschlag. Bei der Rechnung im Januar wird dann die tatsächliche Höhe der staatlichen Entlastung (Kompensationsbetrag) berechnet. Dieser ermittelt sich aus dem September-Abschlag multipliziert mit dem Faktor 1,2.
Energiepreisbremsen
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde der WVV Energie brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig (Ende Februar) mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken.
Energiepreisbremse | Gedeckelter Basisbedarf in % (Vorjahresverbrauch) |
Deckelung in ct/kWh |
---|---|---|
Strompreisbremse (Jahresverbrauch bis 30.000 kWh) |
80 % | 40 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 30.000 kWh) | 70 % | 13 ct/kWh* |
Gaspreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 12 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7 ct/kWh* |
Wärmepreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 9,5 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7, 5 ct/kWh* (Wärme) 9 ct/kWh* (Prozesswärme) |
*zzgl. aller Abgaben, Umlagen und Steuern
**verbrauchsunabhängig: zugelassene Krankenhäuser und Industrie
Die Kosten des Entlastungspakets werden dabei aus Mitteln des Bundes finanziert.
Detailinformationen zur Dezember-Soforthilfe und der Energiepreisbremse finden Sie in den nachfolgenden
FAQ
.
Es ist wichtiger denn je, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Hier finden Sie weitere Energiespartipps.
Newsticker – aktuelle Beschlüsse
Beschluss der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse – 16.12.2022
Beschluss der Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich – 14.11.2022
Umsatzsteuersenkung auf den Erdgas- und Fernwärmepreis – 07.10.2022
Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage – 03.10.2022
Inkrafttreten und Aktualisierung der Gasumlagen – 01.10.2022
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) – 01.09.2022
Inkrafttreten des europäischen Gas-Notfallplans – 09.08.2022
Wegfall der EEG-Umlage – 01.07.2022
FAQ – Soforthilfe und Energiepreisbremse
Welche Maßnahmen beinhaltet das Entlastungspaket der Bundesregierung?
Wie berechnet sich die Dezember-Soforthilfe Gas/Wärme?
Wer hat Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe?
Wie funktionieren die Gas- und Wärmepreisbremse und wie hoch ist meine Entlastung?
Wie funktioniert die Strompreisbremse und wie hoch ist meine Entlastung?
Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?
Greift die Strompreisbremse auch bei Wärmestrom (Wärmepumpe)?
Ab wann und wie erhalte ich die Entlastung durch die Energiepreisbremsen?
FAQ – Preisentwicklung
Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?
Was hat es mit der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse auf sich?
Wie errechnet sich mein monatlicher Abschlag?
Gibt die WVV Energie die Umsatzsteuersenkung auf den Erdgas- und Fernwärmepreis weiter?
Wie konnten die Marktpreise so stark steigen und wie werden sie sich zukünftig entwickeln?
Wirken sich die zuletzt gesunkenen Großhandelspreise für Erdgas auf meinen Gaspreis aus?
Wie kann ich meine Energiekosten senken?
Weiterführende Informationen zum Thema Preisentwicklung.
FAQ – Energieversorgung
Wie kann ich wieder Kunde bei der WVV Energie werden?
Ist mein Vertrag bei der WVV Energie sicher?
Lohnt es sich bei der WVV Energie zu bleiben?
Was steckt hinter den Stufen des Notfallplans Gas (Bundesebene)?
Was steckt hinter dem ausgerufenen Gas-Notfallplan der EU?
Wie steht es um die Erdgasversorgung?
Woher bezieht die WVV ihr Erdgas?
Wie können wir gemeinsam eine höhere Energie-Autarkie erreichen?
Sie sind Geschäftskunde und haben Fragen zur aktuellen Marktlage? Wenden Sie sich hierfür gerne direkt an Ihren Kundenberater oder an unsere Mitarbeiter im WVV Kundenzentrum .
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Gerne möchten wir gerade in der aktuellen Zeit persönlich für Sie da sein.
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Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daransetzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.