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Wärmewende Würzburg

Die WVV und die Stadt Würzburg begleiten Sie auf dem Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 und gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Ihr Zuhause.

Durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen machen wir uns langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Erdgas. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern macht uns auch unabhängiger in Sachen steigender Preise und Lieferengpässe.

Gemeinsam für unser schönes Würzburg!
  • Nachhaltig
  • Unabhängig
  • Transparent
  • Gemeinsam
  • Sicher
  • Im Dialog
  • Regional
  • Zuverlässig
  • Vertrauen
  • Lösungsorientiert

Wärmeleitplanung

Was passiert wann?

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Bestandsanalyse Plan

Bestandsanalyse

Erstellung eines digitalen Zwillings für Würzburg mit Wärmebedarfen, Wärmeversorgungsstrukturen sowie CO2-Emissionen.

Potenzialanalyse Plan

Potentialanalyse

Bewertung vorliegender Wärmeversorgungspotenziale, beispielsweise Geothermie, Abwärme und erneuerbare Energien.

Zielszenario Plan

Zielszenario

Berechnung eines auf definierten Wärmeversorgungsstrukturen angenommenen Szenarios unter Vollkostenvergleich.

Umsetzungsstrategie Plan

Umsetzungsstrategie

Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende in Würzburg.

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Die kommenden Jahre stellen uns vor große Herausforderungen mit Veränderungen, die für uns alle im Alltag spürbar sein werden. Deshalb ist es wichtig, gerade bei der Wärmewende an einem Strang zu ziehen und immer wieder mit den Kundinnnen und Kunden in den Dialog zu treten. Klar ist: Wir schaffen das nur zusammen.
Dörte Schulte-Derne, WVV-Geschäftsführerin und Vorständin (Sprecherin) der Stadtwerke Würzburg AG I Im Bild mit Vorstandskollege Armin Lewetz
100 % GEMEINSAM.

Wir sind Wärmewender!

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Laura Wärmewenderin

Laura

Strategische Zielnetzplanung

Sebastian Engert Wärmewender

Sebastian Engert

Rohrnetzmonteur

Markus Hannwacker Wärmewender

Markus Hannwacker

Anlagenmechaniker

Mutter und Tochter Wärmewenderinnen

Stéphanie & Emilie Banerjee

Mutter und Tochter

Dominic Fritz Wärmewender

Dominic Fritz

Student

Barbara Sauer Wärmewenderin

Barbara Sauer

Seniorin

Kernteam Wärmewende

Kernteam

Kommunikation Wärmewende

Vorstände Wärmewende

Dörte Schulte-Derne & Armin Lewetz

Vorstandssprecherin und Vorstand der Stadtwerke Würzburg AG

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Würzburg

ist auf dem Weg der Wärmewende!

Lösungsorientiert. Regional. Im Dialog.

WVVKarriere_Team

Werden auch Sie Wärmewender/in!

Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft, jeder kann Teil der Wärmewende sein!

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Finanzielle Förderungen

Sie möchten wissen, welche Förderungen es gibt? Klicken Sie sich durch unser interaktives Haus, um einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu erhalten!
Grundlage des interaktiven Fördermittelhauses ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Sanierern und Bauherren zur Verfügung steht. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, dann erhalten Sie als Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Die interaktive Fördermittelübersicht kann eine persönliche Rechts- und Energieberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

FAQ Würzburger Wärmewende

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig geplant wird. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten und dabei die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Welches Ziel verfolgt der Wärmeplan?

Den Weg in eine klimaneutrale Heizzukunft ebnen und Planungssicherheit für Würzburger Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf erneuerbare Heizenergien erreichen.

Die strukturierte Planung der Wärmewende bringt zahlreiche Vorteile mit sich, sowohl für Städte als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen wird Deutschland langfristig unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas. Dadurch entfällt die Abhängigkeit von steigenden Preisen und Lieferengpässen auf dem Öl- und Gasmarkt. Für Anwohnerinnen und Anwohner bietet die Wärmewende jedoch vor allem Orientierung und Planungssicherheit. Sobald festgelegt ist, welche Gebiete mit Fern- oder Nahwärme versorgt werden sollen und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie sinnvoll sind, eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Wärmeversorgung.

Bis voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025 soll der kommunale Wärmeplan stehen.

Welche Wärmelösungen sind denkbar?

Welche Wärmelösungen am Ende verfügbar sind, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. In Würzburg spielt Geothermie eine eher untergeordnete Rolle, aber wird dennoch geprüft. Andere denkbare Möglichkeiten: Klarwasserwärmepumpe am Klärwerk, Nutzung der Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung sowie der Einsatz von Flusswasserwärmepumpen am Main

FAQ Gebäudeenergiegesetz

Was steht im GEG?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dadurch wird der Einbau neuer herkömmlicher Gas- und Ölheizungen in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Stattdessen sollen verstärkt erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Das Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das GEG soll außerdem die verschiedenen bestehenden Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zusammenführen und vereinfachen.

Welche Heizungstypen sind ab 2024 noch erlaubt?

Grundsätzlich gilt:

Beim Neubau ist eine GEG-konforme Heizanlage einzubauen – also eine, die zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

In bereits bestehenden Wohngebieten gelten die Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung für Sanierungen. Wenn ein kommunaler Wärmeplan vorhanden ist, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung austauschen möchten, die 65-Prozent-Regel einhalten und eine Heizung mit dem entsprechenden Anteil erneuerbarer Energien wählen. Der kommunale Wärmeplan gibt dann Anhaltspunkte, welcher Heizungstyp für die entsprechende Region am besten geeignet ist.

Würzburg geht mit gutem Beispiel voran und hat die Weichen für eine kommunale Wärmeplanung bereits gestellt.

Gibt es eine Sanierungsplicht für Heizungen im Bestand?

Es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, die Heizung sofort auszutauschen, da Heizkessel bis zum 31. Dezember 2044 weiterhin mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Es ist auch weiterhin erlaubt, Reparaturen an der bestehenden Heizung vorzunehmen.

Das GEG sieht vor, dass die meisten Heizungen 30 Jahre nach ihrem Einbau ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht tritt erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Und auch dann bleiben zwei Jahre Zeit, die Heizung auszutauschen.

Heizungsanlagen mit einem flüssigen oder gasförmigen angetriebenen Brennstoff, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf der 30. Juni 2026 (Stadt Würzburg) errichtet wurden, müssen nach folgenden Staffelungen entsprechende Anteile an Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff für die Wärmeerzeugung verwenden:

  • 1. Januar 2029 mindestens 15 %
  • 1. Januar 2035 mindestens 30 %
  • 1. Januar 2040 mindestens 60 %

Gibt es finanzielle Förderungen?

Seit 1. Januar 2024 gibt es für alle, die im eigenen Haus wohnen, sowie private Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter – mit bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt – bis zu 70 % Förderung geben.

  • Grundfördersatz
    Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, bekommen eine Sockelförderung von 30 % – maximal 30.000 € der Kosten für den Heizungsaustausch sind förderfähig.
  • Einkommens-Bonus
    Weitere 30 % sind für Menschen vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € verfügen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus
    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch vor der fertiggestellten Wärmeplanung in einer Kommune ihre funktionierende fossile Heizung austauschen sollen einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis Ende 2028 erhalten – danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent.
  • Effizienz-Bonus
    5 % Effiziensbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • iSFP-Bonus
    Bei Realisierung der Maßnahmen innerhalb eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 % der Kosten gewährt werden.
  • Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
    50 % Förderung auf die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung förderfähiger Investitionen.

Wichtig zu wissen: Gas- und Ölheizungen sind in den Paketen nicht enthalten.

Förderanträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Der Förderwegweiser des BMWK gibt einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Das Aus für Öl- und Gasheizungen?

Teilweise.

Fakt ist: Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor und greift das GEG wie oben beschrieben, ist eine herkömmliche Öl- oder Gasheizung nicht mehr gesetzeskonform. Selbst Gasbrennwertkessel kombiniert mit Solarthermie erreichen den vorgegebenen Wert in der Regel nicht.

Sind die Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung vor Ort jedoch noch nicht final geklärt, ist der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung theoretisch noch erlaubt. In diesen Fällen ist dann jedoch eine Gebäudeenergieberatung obligatorisch.

Heizung kaputt - Was ist am besten zu tun?

Vorerst ist die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich. Fünf Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die erneuerbaren Vorgabe erfüllt.

Das gibt vor allem Eigentümerinnen und Eigentümern von nicht hinreichend sanierten Häusern mit hohem Wärmeverlust zusätzlichen Handlungsspielraum. Denn bis zum Fristende können sie Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, sodass danach beispielsweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Zulässig ist auch, den Gaskessel nach Ablauf der 5-Jahres-Frist im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen. Die Übergangsfrist verlängert sich auf bis zu zehn Jahre, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist.

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