
Stromtarif für Ihre Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder Ihren Batteriespeicher
Für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung haben wir das optimale Stromangebot! Schließen Sie ganz einfach bei uns den passenden WVV fair & smart Tarif für Ihre Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder für Ihren Batteriespeicher ab und profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten.
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- Reduzierte Netzentgelte
- Sichere Stromversorgung
- Fairer & smarter Tarif
§ 14a (EnWG): Netzdienliche Steuerung von Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeichern und Klimaanlagen
Um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen, haben Verteilnetzbetreiber seit 1. Januar 2024 die Möglichkeit, neu installierte Verbrauchsanlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher oder Klimaanlagen fernzusteuern. Die netzorientierte Steuerung wird in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Die sofortige Umsetzung einer netzorientierten Steuerung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
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Ihr Preisvorteil
Das Wichtigste in Kürze


§ 14a EnWG
Das Wichtigste in Kürze
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Dazu zählen:
- Wallboxen für E-Autos
- Wärmepumpen
- Batteriespeicher
- Klimaanlagen
Im Rahmen der Energiewende werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Deutschland installiert. Das führt vor allem in Stoßzeiten zu einer starken Belastung des Netzes. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Das gilt seit dem 1. Januar 2024 (§ 14a EnWG)
- Bestimmte Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen müssen so angeschlossen werden, dass sie für den Netzbetreiber steuerbar sind.
- Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf auf eine Leistung von maximal 4,2 kW zu reduzieren. Diese Mindestleistung steht immer zur Verfügung, sodass Elektroautos weiter geladen und Wärmepumpen weiter betrieben werden können.
- Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten.


Vorteile
- 100 % günstiger Ökostrom zum Vorteilspreis
- Reduzierte Netzentgelte
- WVV Energiekund/innen profitieren von exklusiven Vorteilen
- Regionaler und zuverlässiger Energieversorger
Optionen für reduzierte Netzentgelte
Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung eine Netzentgeltreduzierung. Da es große Unterschiede in der individuellen Anschluss- und Verbrauchssituationen gibt, hat die Bundesnetzagentur drei verschiedene Module zur Netzentgeltreduzierung festgelegt. Ab April 2025 können Sie zwischen den folgenden drei Modulen wählen:
- Modul 1: Die Reduzierung besteht aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag
- Modul 2: Die Reduzierung besteht aus einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises
- Modul 3: Als Zusatzoption bei Wahl von Modul 1 kann der Betreiber sich auf Wunsch zusätzlich für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Voraussetzung hierfür ist ein intelligentes Messsystem.
Die entsprechende Tarifauswahl muss beim Energielieferanten erfolgen.
Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 (optionales Zusatzmodul zu Modul 1) | |
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Netzentgeltreduzierung | Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes (im Netzgebiet der MFN rund 118,29 €) | Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 % | Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes & tageszeitabhängige Netzentgelte – Sie profitieren durch die Verlagerung des Stromverbrauchs in günstige Zeiten. |
Gültig ab | 1. Januar 2024 | 1. Januar 2024 | 1. April 2025 |
Geeignet für |
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Abrechnung | Jährlich | Jährlich | Jährlich |
Übergangsfristen für Bestandsanlagen
Die sofortige Umsetzung einer netzorientierten Steuerung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, sieht die Bundesnetzagentur folgende Übergangsregelungen vor.
Bestandsanlagen mit Steuerung durch den Netzbetreiber | Für Bestandsanlagen, die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber haben, gelten die bisherigen Vereinbarungen unverändert bis 31. Dezember 2028. Nach der Übergangsphase gelten die neuen Regelungen auch für sie. |
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Bestandsanlagen ohne Steuerung durch den Netzbetreiber | Bestandsanlagen, ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Sie können sich freiwillig für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung entscheiden. Ein erneuter Wechsel zurück in die Vorgängerregelung ist jedoch nicht möglich. Lediglich Nachtspeicherheizungen können nicht wechseln. Für sie gelten die bisherigen Vereinbarungen bis zu deren Außerbetriebnahme. |
FAQs
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Der Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ bezeichnet bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt. Dazu zählen:
- Wallboxen für E-Autos
- Wärmepumpen
- Batteriespeicher
- Klimaanlagen
Im Rahmen der Energiewende und öffentlichen Förderungen werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ in Deutschland installiert. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg in eine klimaneutrale Zukunft, stellt das Stromnetz aber vor eine Herausforderung. Vor allem in Stoßzeiten, wenn viele Elektrofahrzeuge geladen und andere Geräte betrieben werden, wird das Netz stark belastet. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von den genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmen“, also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Seit wann gelten die neuen Regelungen zu § 14a EnWG?
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur sind am 01.01.2024 in Kraft getreten. Von den Regelungen sind somit alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer technischen Inbetriebnahme nach dem 31.12.2023 betroffen.
Was wird durch die Festlegungen zu § 14a EnWG geregelt?
Die Festlegungen regeln, dass für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung, welche nach dem 31.12.2023 in Betrieb gegangen ist, der Betreiber Sorge für die Herstellung der Steuerbarkeit zu tragen hat. Die Anlagen müssen zukünftig durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Netzanschluss nicht mehr verzögern oder ablehnen und hat gegenüber dem Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt abzurechnen.
Welche Regelungen gelten für die Steuerung meiner Geräte durch den Netzbetreiber?
Die gesetzliche Regelung zur Reduzierung des Strombezugs von Anlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber dient einzig der Beständigkeit des Stromnetzes. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist. Im Normalfall findet somit keine Steuerung durch den Netzbetreiber statt. Ist es dennoch im Einzelfall notwendig, ist zu jeder Zeit eine Mindestleistung für Ihre Geräte garantiert. Bei drohenden Netzengpässen wird die MFN Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung auf maximal 4,2 kW abregeln und Sie darüber informieren.
Ausnahmeregelung für große Wärmepumpen
Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 kW dürfen - unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe - auch in Phasen der Reduzierung durch den Netzbetreiber mit 40 % ihrer Leistung betrieben werden. Beispielsweise kann die Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses mit einer Anschlussleistung von 20 kW dann trotz der Drosselung 8 kW anstelle der sonst verfügbaren 4,2 kW beziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mehrköpfige Haushalte zu jeder Zeit mit ausreichend Energie versorgt werden.
Was bedeutet gemeinsame und was bedeutet getrennte Messung?
Gemeinsame Messung:
Der Stromverbrauch Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird zusammen mit dem Stromverbrauch Ihres Haushalts gemessen. Es gibt daher nur einen Zähler, hierbei handelt es sich in der Regel um einen Doppeltarifzähler (DT).
Getrennte Messung
Der Stromverbrauch Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird getrennt vom Stromverbrauch Ihres Haushalts gemessen. Es gibt zwei Zähler: Einen für den Heizstrom und einen für den Haushaltstrom.
Kann ich mit meiner Bestandsanlage freiwillig in die Steuerung nach § 14a EnWG wechseln?
Die neue Netzentgeltreduktion können Sie nur erhalten, wenn Sie an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Wenn Ihre Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen worden ist, können Sie sich freiwillig für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung entscheiden. Ein erneuter Wechsel zurück in die Vorgängerregelung ist nicht möglich.
Lediglich Nachtspeicherheizungen können nicht wechseln. Für sie gelten die bisherigen Vereinbarungen bis zu deren Außerbetriebnahme.
Wie kann ich von dem reduzierten Netzentgelt profitieren?
Sie, bzw. Ihr Installateur müssen Ihre Anlage bei Ihrem lokalen Netzbetreiber (in der Region Würzburg ist das die MFN) anmelden. Den Wunsch nach einer Entgeltreduzierung nach Modul 1, 2 oder 3 können Sie nach positiver Rückmeldung durch Ihren Netzbetreiber bei der WVV Energie als Ihren Stromlieferanten anstoßen.
Hierzu schließen Sie einfach den zu Ihrem gewählten Modul passenden Stromtarif in unserem Tarifrechner ab.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Sobald Sie erfolgreich einen passenden Stromtarif für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung abgeschlossen haben, kann das reduzierte Netzentgelt verrechnet werden. Die WVV Energie weist das reduzierte Netzentgelt sowie Ihre Entlastung in Summe auf Ihrer Jahresrechnung aus.
Ich schaffe mir eine steuerbare Verbrauchseinrichtung an – was muss ich wann tun?
- Ihr Installateur meldet Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung beim lokalen Netzbetreiber (in Würzburg bei der MFN) an.
Anmelde-Formulare Würzburg
- Sie erhalten anschließend von Ihrem Netzbetreiber eine Rückmeldung, dass Ihre Anlage in Betrieb genommen werden kann.
- Anschließend können Sie bei der WVV Energie den passenden Stromtarif abschließen und durch Ihre Wahl das Modul (1, 2 oder 3) bestimmen. Voraussetzung für Modul 2 ist ein separater Zähler und für Modul 3 ein Smart Meter.
- Das reduzierte Netzentgelt wird Ihnen ab dem Datum des erfolgreichen Stromtarif-Vertragsabschluss verrechnet.
Wichtig: Nur wenn Ihrem Netzbetreiber und der WVV Energie alle Informationen vorliegen und ein passender Stromtarif abgeschlossen wurde, kann das reduzierte Netzentgelt abgerechnet werden.
Gelten die Regelungen auch für den "normalen" Haushaltsverbrauch?
Nein, die Regelungen gelten nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. In den normalen Haushaltsverbrauch kann und darf nicht eingegriffen werden. Selbst produzierter Strom wird ebenfalls nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet.
Für Ihren Haushaltsstrom finden Sie ebenfalls einen passenden Tarif in unserem Tarifrechner .
*Info: Sie können den Modul 3 Tarif auch ohne Smart Meter abschließen. Bis zur Inbetriebnahme des Smart Meters erhalten Sie Modul 1 (als Übergangstarif).
Die Mainfranken Netze GmbH ist der zuständige Netzbetreiber in Würzburg und im Umland. Details zum technischen Anschluss und zum reduzierten Netzentgelt sowie weitere Infos finden Sie hier .
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