Informations- und Transparenzpflichten gemäß Art. 13 DS-GVO für die Videoüberwachung in der Straßenbahn
Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Würzburger Straßenbahn GmbH
Haugerring 5, 97070 Würzburg
Tel. 0931/36-2320
Kontakt des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: datenschutz@wvv.de
Kategorie der Daten
Im Rahmen der Videoüberwachung verarbeiten wir Ihre Bilddaten sowie Sprachdaten.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 24 Abs. 1 BayDSG zur Ausübung des Hausrechts, um das Eigentum zu schützen und um das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum von Personen, die sich im Bereich des öffentlichen Verkehrsmittels aufhalten, zu schützen.
Speicherdauer
Die Speicherdauer beträgt 72 Stunden. Eine Aufbewahrung der Daten darüber hinaus erfolgt nur in den Fällen, in denen wir hierzu verpflichtet oder berechtigt sind, z.B. zur Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Empfänger der Daten / Kategorien von Empfänger
Eine Weitergabe der Daten an andere Empfänger oder Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Eine Weitergabe erfolgt lediglich in den Fällen, in denen wir dazu verpflichtet oder aufgrund einer Rechtsgrundlage berechtigt sind.
Ihre Rechte als betroffene Person
Zunächst möchten wir Sie an dieser Stelle über Ihre Rechte als betroffene Person informieren. Diese Rechte sind in den Art. 15 - 22 DS-GVO normiert. Dies umfasst:
- Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO),
- Das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO),
- Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO),
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
- Das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
- Das Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DS-GVO).
Um diese Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an datenschutz@wvv.de . Gleiches gilt, wenn Sie Fragen zur Datenverarbeitung in unserem Unternehmen haben.
Darüber hinaus steht Ihnen das Beschwerderecht an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der Daten.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
Drittlandübermittlungsabsicht
Eine Drittlandübermittlung findet nicht statt.