Seit dem 01.01.2008 gelten aufgrund von Festlegungen der beauftragenden Gebietskörperschaften – Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg – für die Anlieferungen im Kompostwerk Würzburg von Garten und Parkabfall von gewerblichen Anlieferern wie z. B.
- Garten- und Landschaftsbaubetriebe
- Entsorger und gewerbliche Transporteure
- Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften
- Sonstige gewerbliche Dienstleister
- Kommunen des Landkreis Würzburg
folgende Anlieferbedingungen:
Anlieferungen durch diese Unternehmen gelten stets als gewerblich und müssen vor der Anlieferung verwogen werden. Eine gewerbliche Anlieferung - deren Herkunft auch aus einem Privatgarten stammen kann - wird stets als gewerbliche Anlieferung gewertet und muss gemäß unserer aktuellen Preisliste vergütet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und um zukünftige Beachtung.