WVVEnergieSparPraemie
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WVV EnergieSparPrämie – 60 € Zuschuss

Sparen beim Einschalten: 60 € Zuschuss für Ihr neues Haushaltsgerät

Als Energieversorgungsunternehmen ist es uns wichtig, Sie bei der Steigerung Ihrer Energieeffizienz zu unterstützen. Denn mit effizienten Geräten tun Sie nicht nur etwas Gutes für die Umwelt, sondern sparen langfristig Geld.

Darum unterstützen wir unsere Energiekunden auch im Jahr 2024 beim Kauf von neuen und deutlich sparsamen Haushaltsgeräten.

Denn dadurch wird nicht nur Ihr Stromverbrauch reduziert, sondern Sie sparen gleichzeitig auch Energiekosten ein und erhalten von uns eine EnergieSparPrämie in Höhe von 60 €.

Also gleich Förderantrag ausfüllen und zusammen mit der dazugehörigen Rechnung einreichen.

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Geförderte

Haushaltsgeräte

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Backöfen
  • Dunstabzugshauben

Die neuen Energieeffizienzklassen

Seit März 2021 existiert das neue EU Energielabel

Die Plusklassen verschwinden und die Buchstaben A bis G decken die zulässigen Energieeffizienzklassen (=EEF) ab.

Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Gerät der früheren EEF-Klasse A+++ nach der neuen Änderung in die Klasse C eingeordnet wird. Es handelt sich dabei lediglich um die Einordnung in eine neue Klasse; die Energieeffizienz des Geräts ändert sich dabei nicht.

Ausnahmen: Einige Gerätetypen werden erst noch umgestellt und werden noch nach den alten Energieeffizienzklassen bewertet. Hierzu zählen Wäschetrockner, Backöfen und Dunstabzugshauben.

Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz .

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WVV EnergieSparPrämie

Voraussetzungen

  • Strom- und / oder Gaskunde der Stadtwerke Würzburg AG
  • Kauf eines neuen Elektrogeräts in der jeweils als förderfähig anerkannten Energieeffizienzklasse (siehe WVV Förderrichtlinien)
  • Ausgefüllter Förderantrag und Rechnungskopie einreichen
  • Haushaltsgerät wurde im Aktionszeitraum gekauft
Der Weg zu Ihrer

EnergieSparPrämie

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Energiespargerät kaufen

Von der WVV Energie geförderte Gerätetypen:

  • Kühlschrank (neue EEFK A, B und C)
  • Wein-Kühlschrank (neue EEFK A, B und C)
  • Kühl- Gefrierkombination (neue EEFK A, B und C)
  • Gefrierschrank / Gefriertruhe (neue EEFK A, B und C)
  • Geschirrspüler (neue EEFK A, B und C)
  • Waschtrockner (neue EEFK A, B und C)
  • Waschmaschine (neue EEFK A)
  • Wäschetrockner (alte EEFK A+++)
  • Backofen (alte EEF-Klasse A+, A++, A+++)
  • Dunstabzugshaube (alte EEFK A++)

Prämie anfordern

Antrag einreichen

Sie können Ihren Antrag auf verschiedene Wege einreichen:

  • direkt online ausfüllen und absenden
  • per Email an energiesparpraemie@wvv.de
  • per Post an Würzburger Versorgungs- & Verkehrs GmbH, Abteilung KM-KS, 97070 Würzburg.
  • persönlich im WVV Kundenzentrum in der Domstrasse in Würzburg.

Den Antrag können Sie hier downloaden

Rechnungskopie

Vergessen Sie nicht eine Rechnungskopie (kein Kassenbeleg) beizulegen. Die Rechnung muss auf den Namen des WVV Energiekunden laufen.

Prämie erhalten

Doppelt sparen

Mit Ihrem neuen energieeffizientem Gerät zuhause und der 60 € WVV EnergieSparPrämie auf Ihrem Bankkonto.

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Förderantrag gleich hier online ausfüllen und absenden

Häufige Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur WVV EnergieSparPrämie. Sie haben weitere Fragen oder möchten individuell beraten werden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Prämie zu erhalten?

- Strom- oder Gaskunde der Stadtwerke Würzburg AG

- Abgabe des ausgefüllten Antrags (spätestens 4 Wochen nach Kauf)

- Rechnungskopie (kein Kassenbeleg) - auf den Namen des WVV Energiekunden

- Haushaltsgerät ist in der Liste der geförderten Geräte (siehe WVV Richtlinien )

Welche Unterlagen muss ich einreichen um die Förderung in Anspruch zu nehmen?

Den ausgefüllten Antrag sowie die Rechnungskopie (kein Kassenbeleg). Die Rechnungskopie muss auf Ihren Namen und Ihre Adresse ausgestellt sein, die bei uns hinterlegt ist.

Den Förderantrag finden Sie hier zum download oder im WVV Kundenzentrum in der Domstraße.

Sie können den Antrag auch gleich online ausfüllen und absenden. Nutzen Sie hierfür das Online Formular auf der Website, oberhalb der FAQs.

Wo reiche ich meinen Förderantrag und die Rechnungskopie ein?

Sie haben 4 Möglichkeiten:

- direkt online ausfüllen und absenden. Siehe hierzu das Formular auf unserer Website (oberhalb der FAQs)

- per Email an energiesparpraemie@wvv.de

- per Post an Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH I Abteilung KM-KS I Haugerring 5 I 97070 Würzburg

- persönlich im WVV-Kundenzentrum I Domstraße 26 I 97070 Würzburg

Wie lange wird der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten gefördert?

Der Aktionszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet. Die Bewilligung von Förderbeträgen ist nur im Rahmen des von der WVV Energie hierfür bereitgestellten Budgets möglich und kann jederzeit beendet werden, wenn die vorhandenen Mittel vorzeitig erschöpft sind.

Kann ich auch eine Rechnung vom letzten Jahr einreichen?

Das ist leider nicht möglich. Das Angebot gilt ab sofort für neue sparsame Geräte. Die Rechnung darf nicht älter als 4 Wochen sein.

Wie erhalte ich meine Prämie?

Nach Abgabe des Antrags wird die Prämie ca. 4 Wochen später Ihrem Bankkonto gutgeschrieben.

Kann ich die WVV EnergieSparPrämie auch mehrmals in Anspruch nehmen?

Ja! Ein besonders energieeffizienter Kunde der investiert, kann gerne mehrmals profitieren. Allerdings liegt eine Beschränkung im Gerätetyp vor (Kauf Waschmaschine im September und Kauf Waschmaschine im November). Unterschiedliche Gerätetypen sind dagegen kein Problem.

*Etwaige Begrenzungen durch die gesetzlichen Vorgaben zur Vertragsgestaltung im Rahmen der Energiepreisbremsen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien – Abschnitt 6) Förderhöhe und Rückforderungsanspruch.

Warum werden Herdplatten bzw. Kochfelder nicht gefördert?

Für diese Geräte gibt es noch keine Energieeffizienzklassen, da bislang ein standardisiertes Verfahren zur Messung des Energieverbrauchs fehlt.

Energiekunde sein lohnt sich

Ihre Mehrwerte

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85 %

des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser

6 %

Heizkosteneinsparung bei Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad

25 %

Reduzierung der Energiekosten zum Erhitzen des Wassers durch Sparduschköpfe und Perlstrahler

90 %

Stromeinsparung durch LED-Lampen

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