Umzug

Umzug: An- und Abmeldung leicht gemacht

Jeder kennt es: Bei einem Umzug muss man an Vieles denken und es gibt jede Menge zu erledigen. Besonders wichtig: die An- und Abmeldung beim Energieversorger. Mit dem Tarifrechner und dem WVV Onlineservice ist das im Handumdrehen erledigt und die lückenlose Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser gesichert. Unsere Umzugstipps helfen dabei, dass auch sonst alles nach Plan läuft.

Wichtiger Hinweis:
Bei einem Umzug oder WG-Wechsel bitten wir Sie um Abmeldung entweder im WVV Onlineservice oder per E-Mail an kontakt@wvv.de mit den Angaben der Kunden- und Zählernummer, abgelesener Zählerstand mit Datum, Nachmieter/Hausbesitzer, Rechnungsanschrift, ggf. neue Bankverbindung.

Änderungen ab Juni 2025: An- und Abmeldungen nur noch im Voraus
Umzüge sind stets mit einer Frist von mindestens zwei Wochen in die Zukunft zu melden.
Rückwirkende An- bzw. Abmeldungen sind gemäß gesetzlicher Anforderungen nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt ab 6. Juni 2025.

Rechtliche Grundlage:
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

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So funktioniert die An- und Abmeldung

Was ist bei der An- und Abmeldung ab Juni 2025 zu beachten?

Ab 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung im Falle eines Umzugs.

Bislang war es möglich, den Energieversorger auch nachträglich – bis zu 6 Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr möglich. Der Energieanbieter muss mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Schlüsselübergabe informiert werden.

Rechtliche Grundlage:
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Eine rückwirkende Abmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.

Ziehen Sie aus und melden Ihren Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab, sind Sie noch für den anfallenden Energieverbrauch bis zur tatsächlichen Abmeldung zur Zahlung verpflichtet. Unabhängig davon, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht.

Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch des Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

Achten Sie daher darauf, Ihre Abmeldung mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Schlüsselübergabe vorzunehmen.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Ziehen Sie in eine neue Wohnung und melden Ihren Energievertrag erst nach Ihrem Einzug an, werden Sie vorerst im Rahmen der Grundversorgung vom zuständigen Energieanbieter versorgt. Sie haben also bereits Strom, Erdgas oder Trinkwasser in der neuen Wohnung, auch wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben.

Allerdings erhalten Sie einen günstigeren Preis, wenn Sie sich bereits im Voraus um den Abschluss eines passenden Strom- oder Erdgastarifes kümmern. Damit Sie rechtzeitig zum Einzugsdatum von Ihrem Wunsch-Tarif profitieren, melden Sie Ihren Umzug mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus. Rückwirkende Anmeldungen sind ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.

Warum ist eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr möglich?

Durch die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur ist es nicht mehr möglich, sich rückwirkend an- und abzumelden.

Rechtliche Grundlage:
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Informieren Sie uns daher rechtzeitig mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus, dass sie um- oder ausziehen werden.

Anmeldung Ihrer neuen Wohnung

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Den passenden Tarif für Ihre neue Wohnung können Sie vorab ganz einfach online bei uns abschließen: Einfach PLZ und Verbrauch eingeben, Abschlag berechnen und 100 % Ökostrom sowie Gas mit Klimaschutz-Beitrag zum Vorteilspreis zum Einzugsdatum sichern!

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Rechtzeitigen Tarifabschluss verpasst?
Keine Sorge. Liegt Ihr neuer Wohnort in Würzburg und Umgebung und haben Sie vergessen, sich rechtzeitig um einen neuen Energievertrag zu kümmern, lassen wir Sie nicht im Stich. Als regionales Stadtwerk sichern wir Ihre Energieversorgung automatisch – hierfür werden Sie im Grundversorgungstarif eingestuft und in der neuen Wohnung sofort mit Energie und Wasser versorgt.

Den für Sie passenden Tarif können Sie dann nach Ihrem Umzug ganz in Ruhe bequem in Ihrem WVV Onlineservice abschließen.

Wichtig: Damit Sie rechtzeitig zum Einzugsdatum von Ihrem Wunsch-Tarif profitieren, melden Sie Ihren Umzug mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab Juni 2025 gemäß gesetzlicher Anforderungen nicht mehr möglich.

Auszug/Abmeldung der bisherigen Wohnung

Onlineservice
Zählerstände selbst ablesen

Ihren Auszug aus der bisherigen Wohnung können Sie ebenfalls ganz einfach im WVV Onlineservice melden und uns Ihre Zählerstände ganz bequem übermitteln. Die Nummern Ihrer Energie- und Wasserzähler finden Sie direkt im Onlineportal oder auf Ihren Vertragsunterlagen.

Wichtig: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind gemäß gesetzlicher Anforderungen ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Umzüge sind stets mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus zu melden.

So einfach geht's:

  • Einloggen
  • Auszug/Kündigung wählen (in der Kachel "Mein Vertrag")
  • Kündigungsgrund "Auszug/Abmeldung" auswählen
  • Zähler auswählen und aktuelle Zählerstände eintragen

Sie haben bisher noch keinen WVV Onlineservice Zugang?
Ihren Auszug können Sie auf der Startseite des WVV Onlineservice auch ohne Login über "Kündigung erfassen" an uns melden oder Ihre Zählerstände natürlich auch per Brief, per kontakt@wvv.de oder über unser Servicetelefon unter 0931 36-1155 melden.

Das Zählerstandsmeldeformular hier herunterladen

Ihr neuer WVV Onlineservice Zugang

Hinweis: Mit Ihrem Umzug erhalten Sie neue Zugangsdaten

Mit dem Abschluss eines Strom- und / oder Gastarifs für Ihre neue Wohnung erhalten Sie auch neue Zugangsdaten für den WVV Onlineservice . Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Einfach mit den zugesendeten Zugangsdaten einloggen und auch weiterhin 100 % flexibel von den Vorteilen Ihres WVV Onlineservices profitieren.

Ihr bisheriger Zugang für die alte Wohnung ist nach der Abmeldung noch 6 Monate aktiv.

Kontaktmöglichkeiten im Überblick

Melden Sie Ihren Umzug bei der WVV mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus (Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab Juni 2025 nicht mehr möglich).

Der WVV Onlineservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Hier können Sie sich jederzeit über unsere Produkte informieren, in einen anderen Tarif wechseln, sich an einem neuen Wohnort anmelden oder sich abmelden.

Für schriftliche An- und Abmeldungen nutzen Sie bitte unsere E-Mail-Adresse kontakt@wvv.de oder folgende Postanschrift:

WVV
Kundenservice Energie
97064 Würzburg

Übrigens: Bei allen Fragen rund um das Thema Umzug sind auch unsere Mitarbeitende im Kundenzentrum
oder über unser Servicetelefon unter 0931 36-1155 gern für Sie da.

Umzugstipps

Ihr Umzug steht fest?

Dann können Sie einiges direkt erledigen:

  • Kündigen sie Ihren alten Mietvertrag und prüfen Sie, ob Renovierungen nötig und gefordert sind.
  • Melden Sie Ihren Umzug bei der WVV mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus.
  • Beantragen Sie Urlaub.
  • Kümmern Sie sich um einen Nachsendeauftrag.
  • Informieren sie Ihren Telefon- und Internetdienstleister.
  • Schicken Sie Umzugsmitteilungen an Ihre Bank etc.

Was ist vor dem Umzugstag zu erledigen?

Je besser die Vorbereitung, desto entspannter der Umzug:

  • Melden Sie Ihren Umzug bei der WVV mit einer Frist von mindestens zwei Wochen im Voraus.
  • Besorgen Sie ausreichend Umzugskartons.
  • Fangen Sie früh genug mit dem Verpacken an und nutzen Sie die Gelegenheit zum Entrümpeln.
  • Organisieren Sie Umzugshelfer, Transporter und Halteverbotsschilder oder beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen.
  • Erstellen Sie einen Einrichtungsplan der neuen Wohnung. Passen alle Möbel hinein?

Übrigens: In der Meine WVV-App finden Sie ein Rabatt-Angebot für die Miete nachhaltiger Umzugskisten. Gleich App herunterladen und alle Angebote entdecken!

Was ist am Umzugstag zu erledigen?

Gerade am Umzugstag kommt es auf gute Organisation an:

  • Notieren Sie die Zählerstände von Strom und Gas und melden Sie diese der WVV.
  • Verteilen Sie Möbelstellpläne an die Helfer.
  • Halten Sie Getränke und Snacks zur Stärkung bereit.
  • Bringen Sie zur Wohnungsübergabe Protokoll und Zeugen mit und machen Sie gegebenenfalls Fotos.

Umzug geschafft – wie geht’s weiter?

In der neuen Wohnung angekommen, gibt es einiges zu tun:

  • Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt um.
  • Sammeln Sie Handwerkerbelege, um sie von der Steuer abzusetzen.
  • Beantragen Sie einen Anwohnerparkschein, falls nötig.
  • Passen Sie Ihre Hausratsversicherung an die neuen Verhältnisse an.
  • Ändern Sie Ihre Adresse bei Versicherungen, Vereinen, Online-Konten etc.
  • Putzen Sie Ihre alte Wohnung und fordern Sie die Mietkaution ein.

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

WVV

beliefert die gesamte Region mit Strom und Gas.

69,2 %

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kund/innen werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

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