Bürgerbeteiligung

WVV Bürgerbeteiligung

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt, das uns alle betrifft – von Energieunternehmen und Politik bis hin zu privaten Haushalten. Diesen Gedanken greift die WVV auf und investiert gezielt in den Ausbau erneuerbarer Energien in Würzburg und der Region.

Seit 2018 bietet die WVV Bürgerbeteiligung Menschen aus der Region die Möglichkeit, in regionale Projekte im Rahmen der Energie- und Wärmewende zu investieren und von attraktiven Zinsen zu profitieren.

Wir freuen uns, dass wir Anfang 2026 auch das Bürgerbeteiligungsprojekt 3.0 erfolgreich abschließen konnten.

Im Herbst 2026 startet voraussichtlich die Bürgerbeteiligung 4.0.
Nutzen Sie das Kontaktformular, um sich bereits jetzt unverbindlich voranzumelden und zum Start der Bürgerbeteiligung 4.0 informiert zu werden!

Sie haben Fragen?
Telefon: 0931 36-1036
E-Mail: wvv-buergerbeteiligung@anleger-service.de

Erklärvideos zur WVV Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung einfach erklärt: Unsere Vorständin Dr. Dörte Schulte-Derne und der Projektleiter der WVV Bürgerbeteiligung Florian Binner beantworten die wichtigsten Fragen zur WVV Bürgerbeteiligung 4.0. Die Videos vermitteln alle wichtigen Informationen kompakt und verständlich und bereiten Sie ideal auf den Start der WVV Bürgerbeteiligung 4.0 im Herbst vor – so haben Sie das nötige Wissen, um direkt loszulegen.
Diese Fragen beantworten die Erklärvideos

Warum Bürgerbeteiligung – und was bewirkt sie?

  • Weshalb bietet die WVV Energie eine Bürgerbeteiligung an?
  • Was kann mit einer Bürgerbeteiligung bewirkt werden?
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Genussrecht oder Aktie – wo liegt der Unterschied?

  • Was ist ein Genussrecht?
  • Was ist der Unterschied zu Aktien?
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Attraktive Zinszahlungen – wie funktioniert das?

  • Was macht das Modell attraktiv?
  • Wie funktionieren die Zinszahlungen?
  • Wie hoch ist der Zinssatz der Bürgerbeteiligung 4.0?
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Seriös investieren – was bedeutet ein geprüftes Verkaufsprospekt?

  • Was ist die BaFin?
  • Gibt es ein geprüftes Verkaufsprospekt?
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Risiken – wodurch werden sie reduziert?

  • Welche Risiken gibt es?
  • Wodurch werden Risiken reduziert?
    Zum Video
Energiekunde/in werden

Zinsvorteil sichern

Frau sitzt mit Handy an Tisch
Störer Energiekundenvorteil
Energiekunde/in werden

Zinsvorteil sichern

Strom-, Gas- und Fernwärmekunden/innen der WVV Energie profitieren auch in diesem Jahr wieder von einem Zinsvorteil. Jetzt den passenden Tarif finden und die höheren Zinsen für die Bürgerbeteiligung 4.0 sichern.

Das war die Bürgerbeteiligung 3.0

Beteiligung stärkt die Region und macht sichtbar, was gemeinschaftliches Handeln bewirken kann. Die dritte Runde der Bürgerbeteiligung unterstützt den Umbau des Umspannwerks Dürrbachau und bringt das Projekt entscheidend voran. Die Menschen vor Ort leisten damit einen direkten Beitrag zur Modernisierung der Energieinfrastruktur. Die Investitionen stärken die Region und sorgen für langfristige Versorgungssicherheit.
Alles auf einen Blick
Alles auf einen Blick
WVV Bürgerbeteiligung 3.0

Auf einen Blick

  • Anlageobjekt: Umspannwerk Dürrbachau
  • Anlageform: Genussrechte
  • Anlagesumme: 500 - 25.000 €
  • Attraktive Verzinsung: 3,75 % p.a. für Energiekunden/innen, ansonsten 3,25 % p.a.
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre (Start: 05.10.2025)

Vertragsdokumente zum Download


Vermögensanlagen-Informationsblatt "WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Basis"

Vermögensanlagen-Informationsblatt "WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Premium"

Die Vermögensanlagen-Informationsblätter für die "WVV Bürgerbeteiligung 4.0" werden zum Start an dieser Stelle veröffentlicht.

FAQs zur geplanten Bürgerbeteiligung 4.0

Warum werden die Genussrechte nur über eine Internet-Dienstleistungsplattform vertrieben?

Um die Genussrechte rechtskonform vertreiben zu können, sieht das Vermögensanlagengesetz vor, dass eine Internet-Dienstleistungsplattform die Anlagevermittlung übernehmen muss, um Sie als Anlageinteressent/in ordnungsgemäß über alle relevanten Punkte vor der Zeichnung aufzuklären. Für die "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis" und "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium" schützt die Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung also vor allem Ihre Interessen.

Was ist ein Genussrecht?

Ein Genussrecht ist ein Recht schuldrechtlicher Art. Es gewährt keine Mitgliedschaftsrechte bezogen auf die Stadtwerke Würzburg AG, insbesondere kein Stimmrecht. Die Stadtwerke Würzburg AG schuldet dem/der Anleger/in die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die Stadtwerke Würzburg AG zum Zeitpunkt der Zinszahlung über eine ausreichende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der/die Anleger/in den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrags bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.

Warum muss ich mich online registrieren?

Das öffentliche Angebot der Stadtwerke Würzburg AG, um Genussrechte zeichnen zu können, erfolgt in Form eines prospektpflichtigen öffentlichen Angebots. Das Vermögensanlagengesetz sieht vor, dass das Zurverfügungstellen aller erforderlichen Vertragsunterlagen über eine/n Anlagenvermittler/in oder Anlagenberater/in erfolgen muss. Die Stadtwerke Würzburg AG bedient sich daher der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung , die auch in den vorangegangenen Emissionen die Bürgerbeteiligungsmodelle der Stadtwerke Würzburg AG vertrieben hat.

Um ein Genussrecht zeichnen zu können, registrieren Sie sich als Anleger/in auf der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung .

Sobald eine Zeichnung für die WVV Bürgerbeteiligung 4.0 möglich ist, informieren wir Sie auf dieser Webseite.

Risikohinweis

Welche Risiken sind zu beachten?

Die Risiken eines Genussrechtserwerbs von der Stadtwerke Würzburg AG sind ausführlich im Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt unter "Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlagen" dargestellt und zusammenfassend auch im zugehörigen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) beschrieben. Die zugehörigen Unterlagen werden mit Start der WVV Bürgerbeteiligung 4.0 auf dieser Seite veröffentlicht .Grundsätzlich besteht bei derartigen Vermögensanlagen das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die Höhe des angelegten Kapitals sollte daher Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Sie sollten alle Risiken in Ihre Investitionsentscheidung einfließen lassen. Im Zweifelsfall wird geraten, sich zusätzlich von dritter Seite (z. B. Rechtsanwalt oder Steuerberater) fachkundigen Rat einzuholen.

Wer kann ein Genussrecht zeichnen?

Voraussichtlich schließt der Emittent Verträge mit jeder natürlichen voll geschäftsfähigen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts ab.

Eine Zeichnung durch zwei Anleger/innen (z. B. Eheleute oder eingetragene Partnerschaften) ist möglich.

Verfügen Sie über keinen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG oder besteht kein ungekündigtes Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzern, zeichnen Sie das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis“.

Verfügen Sie über einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG und/oder besteht ein ungekündigtes Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns, zeichnen Sie das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“.

Als Unternehmen des WVV-Konzerns gelten für Zwecke der Genussrechte „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“ die folgenden Gesellschaften:

• Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

• Stadtwerke Würzburg AG

• Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH

• Würzburger Stadtverkehrs-GmbH

• Würzburger Straßenbahn GmbH

• Würzburger Bäder GmbH

• Genusswunder Würzburg GmbH

• Würzburger Hafen GmbH

• WVV Wirtschaftsstandort Würzburg Immobilien-Management GmbH

• Würzburger Recycling GmbH

• Kompostwerk Würzburg GmbH

• Mainfranken Netze GmbH

• Wassergewinnung Würzburg-Estenfeld GmbH

• Immobilien-Management-GmbH

Die zugehörigen Zinssätze werden mit Start der WVV Bürgerbeteiligung 4.0 an dieser Stelle bekannt gegeben.

Habe ich Anspruch auf einen Vertragsabschluss mit der Stadtwerke Würzburg AG?

Wenn ich mich bei der Interessenbekundung registriere?

Die Stadtwerke Würzburg AG ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. es besteht die Möglichkeit, dass nicht jede/r, die/der sich beteiligen möchte und über die Internet-Dienstleistungsplattform registriert hat, auch einen Vertrag abschließen kann.

Ab wann kann ich bei der Stadtwerke Würzburg AG ein Genussrecht zeichnen?

Die Bürgerbeteiligung 4.0 startet voraussichtlich im Herbst 2026. Der genaue Starttermin wird noch bekannt gegeben. Gerne können Sie sich im zugehörigen Online-Formular bereits jetzt unverbindlich vormerken und werden von uns informiert, sobald Sie ein Genussrecht zeichnen können.

In welcher Höhe kann ich bei der Stadtwerke Würzburg AG ein Genussrecht zeichnen?

Der Minimalbetrag beträgt voraussichtlich 500 € ohne festgelegten Höchstbetrag. Jeder über 500 € liegende Betrag muss durch 500 ohne Rest teilbar sein. Es können also voraussichtlich Genussrechtsbeträge ab 500 € in 500er Schritten gezeichnet werden.

Wie hoch sind die Zinsen?

Die Zinssätze für die "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Basis" sowie die "WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium" werden mit Start an dieser Stelle bekannt gegeben.

Voraussetzung für das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 4.0 Premium“ ist das Bestehen eines Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrags mit der Stadtwerke Würzburg AG oder eines ungekündigten Mitarbeiterverhältnissens mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns zum Zeitpunkt der Zeichnung des Genussrechts.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Verzinsung auf die Genussrechte für jedes abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils nachträglich, spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Würzburg AG fällig.

Wann kann ich meinen Vertrag frühestens ordentlich kündigen?

Die Parteien können den Vertrag nach aktueller Planung erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Geschäftsjahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende ordentlich kündigen. Die finalen Rahmenbedingungen werden mit Start der Bürgerbeteiligung 4.0 bekannt gegeben. Bei einer unterjährigen Zeichnung zählt das Jahr der Zeichnung nicht als volles Jahr mit. Somit kann bei einer Zeichnung im Jahr 2026 der Vertrag erstmals zum 31.12.2031 ordentlich gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag von beiden Parteien jährlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden.

Führt die Stadtwerke Würzburg AG auch meine Kirchensteuer ab?

Die Stadtwerke Würzburg AG behält bei der Zinszahlung neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer ein und führt diese für Sie direkt an das zuständige Finanzamt ab, sofern Ihre Religionsgemeinschaft die Möglichkeit zum Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Organe (Finanzamt) nutzt.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Ja. Die Stadtwerke Würzburg AG berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der Stadtwerke Würzburg AG immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die FAQ zum Freistellungsauftrag.

Freistellungsauftrag

Wohin kann ich mich für weitere Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Anlegerservice der Stadtwerke Würzburg AG

Telefon: +49 931 361036

E-Mail: wvv-buergerbeteiligung@anleger-service.de

Sie haben Fragen?

Persönlicher Ansprechpartner
Persönlicher Ansprechpartner

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne persönlich für Sie da:
Telefon: 0931 36-1036
E-Mail: wvv-buergerbeteiligung@anleger-service.de

Bisher erfolgreich umgesetzte Projekte

PV-Anlage Stadtreiniger

WVV

Bei den Würzburger Stadtreinigern in der Nürnberger Straße kann man seit Juni 2018 auf 580 Quadratmetern Dachfläche das erste erfolgreich realisierte Projekt der WVV-Bürgerbeteiligung bestaunen:

Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 94.000 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr. Das reicht aus, um 40 Haushalte mit Strom zu versorgen. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart diese Anlage pro Jahr rund 47 Tonnen CO2. Soviel, wie bei einer Person anfällt, wenn sie mit dem Auto etwa acht Mal die Welt umrundet. Die Kosten der Anlage beliefen sich auf rund 102.000 €.

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PV-Anlage Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund

WVV

Auf der Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund kam im September 2018 die nächste Photovoltaikanlage mit 496 Quadratmetern Fläche hinzu. Mit einer Leistung von rund 74.500 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr deckt die Anlage 56 Prozent des Strombedarfs der Schule. Hierdurch werden im Gegensatz zu herkömmlichem Strom rund 35 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Für diese Anlage sind 106.000 € aus der WVV-Bürgerbeteiligung verwendet worden.

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PV-Anlage Friedrich-König-Straße

WVV

Die dritte Anlage befindet sich seit Januar 2019 auf dem Dach einer Halle der Würzburger Hafen GmbH in der Friedrich-Koenig-Straße in Würzburg. Die Dachfläche beträgt 2.720 Quadratmeter bei einer Leistung von rund 445.000 Kilowattstunden pro Jahr. Sie ist damit die größte Photovoltaikanlage, die im Rahmen der WVV-Bürgerbeteiligung umgesetzt wurde. Der produzierte Ökostrom wird zu 100 Prozent in das Würzburger Stromnetz eingespeist. So profitieren alle WVV-Kunden von dem klimaneutral produzierten Strom. Für diese Anlage fielen Kosten in Höhe von 441.000 € an.

Video

PV-Anlage Leuschnerstraße

WVV

Die vierte Anlage befindet sich seit Juli 2020 auf einem Hallendach in der Leuschnerstraße am Heuchelhof. Mit einer maximalen Leistung von 432 kWp erzeugt sie jährlich 400.000 Kilowattstunden Ökostrom und spart so 200 Tonnen CO2im Gegensatz zur regulären Stromerzeugung ein. Die Kosten der Anlage betrugen 360.000 €.

PV-Anlage Golfclub Kitzingen

WVV

Die neueste Anlage wurde im August 2020 auf dem Clubhaus sowie auf der Caddyhalle des Golfclubs Kitzingen installiert. Die installierte Anlage mit einer Leistung von 134 kWp erzeugt jährlich 122.000 Kilowattstunden Ökostrom. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart sie somit pro Jahr rund 61 Tonnen CO2. Der umweltfreundlich erzeugte Strom wird zu rund 30 Prozent für das Clubhaus, das Restaurant des Golfclubs, für das Laden der Elektro-Caddys sowie für die Bewässerung genutzt. Die Restmenge von etwa 70 Prozent wird ins Stromnetz eingespeist. Die Kosten der Anlage betrugen 110.000 €.

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

WVV

beliefert die gesamte Region mit Strom und Gas.

69,2 %

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kund/innen werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

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