Teilnahmebedingungen: Gewinnspiele WVV Mobilität
Das Gewinnspiel wird von der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV), Haugerring 5, 97070 Würzburg veranstaltet. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig. Es gibt keine Teilnahmebeschränkungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Facebook und Instagram:
Derzeit finden keine Gewinnspiele statt.
(Die Verlosung findet jeweils am nächsten Tag des Teilnahmeschlusses statt.)
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt für alle, die bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss den Beitrag mit der richtigen Lösung kommentiert haben.
Kommentare, die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und / oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden über die Facebook-/Instagram-Seite oder eine persönliche Nachricht informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 2 Werktagen bei dem in der persönlichen Nachricht angegebenen Kontakt oder über eine private Nachricht an die WVV Facebook-/Instagram-Seite melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmenden verlost. Die Gewinne können im Fahrgastinformationsbüro der Würzburger Straßenbahn in der Friedrich-Spee-Str. 58-64 in 97072 Würzburg am übernächsten Werktag abgeholt werden.
Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Die WVV ist berechtigt, Teilnehmer ohne Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie das Gewinnspiel, insbesondere dessen Teilnahmevorgang, manipulieren oder dies versuchen und/oder schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen. Die Haftung der WVV sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Gewinnspiels notwendig ist. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.