ErdenmarktBagger

Beladung & Ladungssicherung

Transport

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Verwenden Sie für Ihren Anhänger eine Abdeckplane und Befestigungsmaterial.
  • Eventuelle Planen oder Querstreben sind vor der Beladung zu entfernen.
  • Sollte sich vor Ort herausstellen, dass die vorgeschriebene Ladungssicherung nicht eingehalten werden kann, werden wir Sie nicht beladen oder bitten wieder abzuladen!
  • Auch das zulässige Gesamtgewicht muss beachtet werden.
  • Bitte achten Sie auch beim Beladen des Autos mit Sackware darauf, dass das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird und die Sackware nicht unbefestigt transportiert werden darf (siehe § 22 StVO)!

Bringen Sie bitte folgendes mit:

Fahrzeugscheine

  • Fahrzeug
  • Anhänger

Ladungssicherungsmaterial

  • Abdeckplane
  • Spanngurte
  • feinmaschiges Netz
  • Antirutschmatten

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Beladung Ihrer Fahrzeuge und Anhänger zu gewährleisten, möchten wir Sie auf folgende wichtige Punkte hinweisen:

1. Dokumente: Bitte bringen Sie immer den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie, falls vorhanden, den Anhänger-Fahrzeugschein mit. Diese Dokumente sind unerlässlich, um die korrekten technischen Daten und das zulässige Gesamtgewicht für eine sichere Beladung zu überprüfen.

2. Ladungssicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend und geeignetes Material zur Ladungssicherung (z. B. Abdeckplane, feinmaschiges Netz, Spanngurte, Antirutschmatten) dabeihaben. Die sichere Verladung liegt in Ihrer Verantwortung, und ohne die richtigen Sicherungsmittel können wir die Beladung nicht durchführen.

Achtung: Ohne diese Dokumente und das notwendige Material zur Ladungssicherung dürfen wir keine Fahrzeuge und/oder Anhänger beladen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Mithilfe, die Sicherheit zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ERDENMARKT-Team

Das ist keine Ladungssicherung!

Abdeckplane mit Steinen, Sackware oder loser Erde zu befestigen ist nicht erlaubt!

Was wir nicht beladen!

Anhänger mit Planenaufbau

  • Außer er ist abnehmbar

Anhänger mit Gitteraufbau

  • Außer das Gitter wird mit Karton, Folie usw. vollständig abgedichtet

Fahrzeuge und Anhänger ohne TÜV

  • auch nicht beim gesetzlichen Toleranzbereich

Fahrzeuge und Anhänger die beschädigt sind

  • platter Reifen
  • durchgerosteter Anänger
  • Anhänger mit Löchern

Keine Ladungssicherung dabei

  • Abdeckplane
  • feinmaschiges Netz
  • Spanngurte

Sprinter

wir verladen keine ganze Paletten

verschieden Produkte auf einen Anhängerer mit einem großen Gewichtsunterschied

  • wegen Achs- und Stützlast

Fahrzeuge mit nicht zulässiger Anängerkupplung

Fahrzeuge bei denen das Gesamtgewicht bereits überschritten ist

gesetzliche Bestimmungen:

Verantwortung

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.
Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.


Straßenverkehrsordnung

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“

Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken können und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

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