Wärmepumpe

Antrag auf Umlagenbefreiung für Ihre Wärmepumpe

Für Wärmepumpen mit separatem Zählpunkt entfallen die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage rückwirkend ab 01.01.2025 (bzw. ab Einbau der Anlage). Voraussetzung für die Umlagenbefreiung ist Ihr Antrag. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus.

Bitte beachten Sie: Die Umlagenbefreiung dürfen wir nur erstatten, wenn Sie uns durch den Antrag bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ändern sich diese zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. durch den Anschluss einer Wallbox am gleichen Zähler), informieren Sie uns bitte unverzüglich – dann gilt die Umlagenbefreiung nicht mehr.
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