Kleingedrucktes fürs Bus & Straba-Fahren
Bus und Straba fahren macht richtig Spaß - außer man hält sich nicht an die Regeln... Damit das nicht passiert, gibt es hier kurz & bündig alle wichtigen Infos.
In Würzburg und Umgebung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verbundes, aktuell die des Nahverkehr Mainfranken (NVM). Dieser legt die Beförderungsbedingungen sowie die aktuell gültigen Tarifbestimmungen fest.
Weitere Fragen?
WVV Kundenzentrum
Domstraße 26
97070 Würzburg
Service-Telefon: 0931 36 886 886
E-Mail:
info@wvv.de
Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts
Sie haben eine Aufforderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bekommen? Dann finden Sie hier die wichtigsten Infos:
Bei einer Fahrausweiskontrolle konnten Sie keinen zur Fahrt gültigen Fahrausweis vorzeigen. Nach den Beförderungsbedingungen ist hierfür, unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe des angegebenen Betrages zu bezahlen.
Mit dieser Forderung kommen Sie spätestens in Verzug, wenn der vollständige Zahlungseingang nicht innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Sollte dieser Betrag nicht innerhalb dieser Frist bei uns eingehen, wird die Forderung nach einer weiteren gebührenpflichtigen Zahlungsaufforderung an ein Inkassobüro weitergeleitet.
Einsprüche richten Sie bitte schriftlich an folgende Anschrift:
WVV-Beschwerdemanagement,
Haugerring 5, 97070 Würzburg
beschwerdemanagement@wvv.de
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,- Euro, wenn Sie innerhalb von 7 Tagen nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte waren. Dies gilt nicht für übertragbare Zeitkarten. Die Höhe des ermäßigten Betrages kann den Tarifbestimmungen entnommen werden.
Die Servicestelle für die nachträgliche Vorlage bzw. Bareinzahlung ist auf Ihrer Zahlungsaufforderung angegeben. Bareinzahlung ist erst ab dem Folgetag möglich.
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der WSB. Alle Infos unter www.wvv.de/datenschutz .
Fahrrad mitnehmen leicht gemacht
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Tarifbestimmungen unter Punkt 1.8 geregelt.
Grundsätzlich gilt:
- für das Fahrrad ist eine Kinderfahrkarte zu lösen (Ausnahme: Zeitkarten-Inhaber/innen außerhalb der Ausbildung, Schwerbehinderten-Ausweis, zusammengeklappte Fahrräder)
- jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad normaler Bauart mitnehmen
- ein Anspruch auf die Beförderung des Fahrrades besteht nicht
- Fahrrad darf ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen transportiert werden
- die Benutzung im Fahrzeug und an den Haltestellen ist untersagt
- E-Bikes und Pedelecs werden nur unter gewissen Voraussetzungen transportiert
E-Scooter & E-Tretroller mitnehmen?
Die Mitnahme von E-Tretrollern und E-Scootern ist in den Tarifbestimmungen unter Teil C §12 geregelt.
Grundsätzlich gilt:
- keine Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Straßenbahnen aufgrund erhöhter Brandgefahr
- Mitnahme nur in Regionalzügen und deren SEV-Busse
- normale Tretroller sind davon nicht betroffen
- E-Scooter werden nur unter gewissen Voraussetzungen transportiert
Gepäck und Tiere mitnehmen
Gepäckstücke werden nur in Begleitung von Personen mit gültiger Fahrkarte befördert.
Tariffrei befördert werden:
- Handgepäck, das auf dem Schoß mitgenommen werden kann
- Gepäckstück mit Platzbedarf von bis zu zwei Stehplätzen
- Kinderwagen und Rollstühle sowie Rollatoren
- faltbare Tretroller, Laufräder, faltbare Cityroller, Dreiräder, usw.
Größere Gepäckstücke werden nicht befördert.
Kleintiere und Hunde dürfen kostenlos mitfahren.
- Kleintiere sind in Behältern mitzuführen. Sie gelten dann als Handgepäck.
- Nehmen Sie Hunde bitte an die Leine und halten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften über Hundehaltung ein.
Andere Tiere werden nicht befördert.
Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Anlagen wird ein aufwandsbezogenes Reinigungsentgelt erhoben.