Energieverbrauch auf einen Blick
Immobilieneigentümer kommen nicht mehr um ihn herum: den Gebäudeenergieausweis. 2008 eingeführt, gibt das Dokument auf mehreren Seiten Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes bezüglich Heizung und Warmwasser. Welche Details der Ausweis wie darstellt, regelt die Energieeinsparverodnung (EnEV). Auf einer farbigen Skala zeigt der Ausweis den Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an (kWh/m²a). Des Weiteren ordnet er die Immobilie einer Effizienzklasse (A+ bis H) zu.
Vorteile des Ausweises
Die WVV ist Ihr erfahrener Partner, wenn es darum geht, Energiekosten zu errechnen und aktiv zu senken. Darum erstellen wir Gebäudeenergieausweise – günstig und umkompliziert.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, neu vermieten oder verpachten, müssen Sie mit einem Gebäueenergieausweis Einblicke in den Energieverbrauch des Hauses geben. Dies gilt auch für Neubauten.
Seit wann sind Energieausweise Pflicht?
Die Einführung des verpflichtenden Gebäudeenergieausweises erfolgte gestaffelt:
- Wohngebäude errichtet bis einschließlich 1965: 1. Juli 2008
- Wohngebäude errichtet nach 1965: 1. Januar 2009
- Nichtwohngebäude: 1. Juli 2009
Die Dokumente gelten für zehn Jahre und müssen dann erneuert werden. Viele Ausweise laufen daher zur Zeit aus. Ein weiterer Grund, sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen.
verbrauchsorientierter Energieausweis
Einfamilienhaus | 109 Euro (inkl. MwSt.) |
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Zwei- oder Mehrfamilienhaus bis 15 Wohneinheiten | 119 Euro (inkl. MwSt.) |
Mehrfamilienhaus mit 16 bis 24 Wohneinheiten | 139 Euro (inkl. MwSt.) |
Mehrfamilienhaus ab 25 Wohneinheiten | individuelles Angebot |
für Nichtwohngebäude | 139 Euro (inkl. MwSt.) |
Die EnEV legt fest, in welchen Fällen der Eigentümer einen bedarfsorientierten Ausweis vorweisen muss und wann ein verbrauchsorientierter Ausweis ausreicht. Letzteres ist nur zulässig für Bestandsgebäude, die mindestens der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entsprechen. Für Neubauten, Änderungen von Gebäuden und alte Gebäude gilt der bedarfsorientierte Ausweis.
Häufiges Missverständnis
Bei beiden Ausweisarten kommt es häufig zu einem Irrtum: Die Ausweise geben lediglich den Energiebedarf an, dies muss aber, abhängig vom Energieträger, nicht zwingend auf die Kosten hinweisen. Denn Holz bekommt beim Primärenergiefaktor den Wert 20 Prozent – da es ein nachwachsender Rohstoff ist und praktisch CO2-frei verbrennt. Heizöl hingegen fällt mit ganzen 110 Prozent ins Gewicht.
Alles aus einer Hand
Auf Wunsch liefert Ihnen die WVV auch die Datenauskunft über die Gesamtenergieverbräuche Ihres Gebäudes. Diese bezieht sich auf die von der WVV gelieferte Energie in drei aufeinander folgenden Jahren.
- Max. drei Jahre, vier Wohneinheiten in anonymisierter Form (Jahresabrechnung): 20 Euro
- Jede weitere Wohneinheit: 5 Euro
- Erstberatung Energieausweis: 30 Euro
Mehr Informationen zu den beiden Gebäudeenergieausweisen
Antrag Energieausweis Wohngebäude
Antrag Energieausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe)
Immer mehr Bauherren und Immobilienbesitzer entscheiden sich für Fernwärme . Hier erfahren Sie mehr zu der modernen und umweltschonenden Wärmelösung.
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Haben Sie Fragen zum Energieausweis der WVV? Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail.
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energieausweis@wvv.de
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