Gebaeudeenergieausweis

Energieverbrauch auf einen Blick

Immobilieneigentümer kommen nicht mehr um ihn herum: den Gebäudeenergieausweis. 2008 eingeführt, gibt das Dokument auf mehreren Seiten Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes bezüglich Heizung und Warmwasser. Welche Details der Ausweis wie darstellt, regelt die Energieeinsparverodnung (EnEV). Auf einer farbigen Skala zeigt der Ausweis den Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr an (kWh/m²a). Des Weiteren ordnet er die Immobilie einer Effizienzklasse (A+ bis H) zu.

Vorteile des Ausweises

Mithilfe des Energieausweises sollen potenzielle Käufer oder Mieter ihre zukünftigen Energiekosten einschätzen können. Hauseigentümern zeigt er außerdem, ob und welche Sanierungsarbeiten sinnvoll sind, um die Immobilie energetisch zu optimieren. Entscheiden Sie sich dafür, können Sie sich auf das Know-how der WVV verlassen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung energiebezogener Renovierungsarbeiten. Denn ein niedriger Energieverbrauch schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Somit tragen wir gemeinsam zur Energiewende vor Ort bei.

Die WVV ist Ihr erfahrener Partner, wenn es darum geht, Energiekosten zu errechnen und aktiv zu senken. Darum erstellen wir Gebäudeenergieausweise – günstig und umkompliziert.

Gebaeudeenergieausweis_114847941

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, neu vermieten oder verpachten, müssen Sie mit einem Gebäueenergieausweis Einblicke in den Energieverbrauch des Hauses geben. Dies gilt auch für Neubauten.

Gebaeudeenergieausweis-1129810557

Seit wann sind Energieausweise Pflicht?

Die Einführung des verpflichtenden Gebäudeenergieausweises erfolgte gestaffelt:

  • Wohngebäude errichtet bis einschließlich 1965: 1. Juli 2008
  • Wohngebäude errichtet nach 1965: 1. Januar 2009
  • Nichtwohngebäude: 1. Juli 2009

Die Dokumente gelten für zehn Jahre und müssen dann erneuert werden. Viele Ausweise laufen daher zur Zeit aus. Ein weiterer Grund, sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen.

verbrauchsorientierter Energieausweis

Einfamilienhaus 89 Euro (inkl. MwSt.)
Zwei- oder Mehrfamilienhaus bis 15 Wohneinheiten 99 Euro (inkl. MwSt.)
Mehrfamilienhaus mit 16 bis 24 Wohneinheiten 119 Euro (inkl. MwSt.)
Mehrfamilienhaus ab 25 Wohneinheiten individuelles Angebot
für Nichtwohngebäude 99 Euro (inkl. MwSt.)

Die EnEV legt fest, in welchen Fällen der Eigentümer einen bedarfsorientierten Ausweis vorweisen muss und wann ein verbrauchsorientierter Ausweis ausreicht. Letzteres ist nur zulässig für Bestandsgebäude, die mindestens der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entsprechen. Für Neubauten, Änderungen von Gebäuden und alte Gebäude gilt der bedarfsorientierte Ausweis.

Häufiges Missverständnis

Bei beiden Ausweisarten kommt es häufig zu einem Irrtum: Die Ausweise geben lediglich den Energiebedarf an, dies muss aber, abhängig vom Energieträger, nicht zwingend auf die Kosten hinweisen. Denn Holz bekommt beim Primärenergiefaktor den Wert 20 Prozent – da es ein nachwachsender Rohstoff ist und praktisch CO2-frei verbrennt. Heizöl hingegen fällt mit ganzen 110 Prozent ins Gewicht.

AdobeStock_307574890

Alles aus einer Hand

Auf Wunsch liefert Ihnen die WVV auch die Datenauskunft über die Gesamtenergieverbräuche Ihres Gebäudes. Diese bezieht sich auf die von der WVV gelieferte Energie in drei aufeinander folgenden Jahren.

  • Max. drei Jahre, vier Wohneinheiten in anonymisierter Form (Jahresabrechnung): 20 Euro
  • Jede weitere Wohneinheit: 5 Euro
  • Erstberatung Energieausweis: 30 Euro

Mehr Informationen zu den beiden Gebäudeenergieausweisen

Antrag Energieausweis Wohngebäude

Antrag Energieausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe)

Immer mehr Bauherren und Immobilienbesitzer entscheiden sich für Fernwärme . Hier erfahren Sie mehr zu der modernen und umweltschonenden Wärmelösung.

Grundversorgung-1129342452
Passend für Ihre Bedürfnisse

Gastarife

  • Erdgas als umweltschonende und günstige Alternative zu Öl
  • Sinnvoller Energielieferant, insbesondere für Unternehmen
  • Gasprodukte für Vielverbraucher bis 300.000 kWh
  • Gasprodukte für Geschäftskunden ab 300.000 kWh
Ansprechpartner_hell_AdobeStock_360197061_WVV_Strom_B2B_Geschaeftsk_-_Kopie

Ihre Ansprechpartner

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Haben Sie Fragen zum Energieausweis der WVV? Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail.

Telefon: 0931 36-1155
E-Mail: energieausweis@wvv.de

Bei Fragen zum weiteren Leistungsangebot der WVV beraten wir Sie gerne unter
Telefon: 0931 36-1177
E-Mail: vertrieb-individualkunden@wvv.de

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

über 500

Anlagenbetreiber vertrauen auf die WVV als Vermarktungspartner.

69,2%

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kunden werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden – Mit unserem Newsletter