Transparenz und Offenheit
Wir stehen für direkte und vertrauensvolle Kommunikation. Darum informieren wir unsere Kunden umgehend, falls ihre Zahlungen uns nicht erreichen.
Verrechnungssätze für Zusatzleistungen
Sprechen Sie mit uns!
Ein klärendes Gespräch mit einem unserer Service-Mitarbeiter kann solchen Situationen häufig vorbeugen. Sprechen Sie mit uns. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort und kümmern uns um Ihre Anliegen. Egal, ob Energieberatung, Rechnungen oder Tarife.
Hier können Sie die Bepreisung aller Verrechnungssätze für Zusatzleistungen ab dem 1. Januar 2021 einsehen.
Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Strom und Erdgas grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Mit der Vorauszahlungsvereinbarung kann der Kunde gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV/G, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche Abschlag im Voraus jeweils zum Monatsletzten des Vormonats fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.
Gleichzeitig bieten wir unseren Kunden alternativ die Möglichkeit einer Vorkassenzählervereinbarung an. Bei Installation eines solchen Stromvorkassenzählers besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kombination einer Zahlung auf eine bestehende Schuld mit einer Vorauszahlung. Die Vorauszahlung kann hier allerdings bedarfsgerecht so gestaltet werden, dass der Kunde selbst den Umfang seiner Vorauszahlung bestimmt. Durch das Aufladen wird der weitere Energiebezug bis zur Höhe des aufgeladenen Betrages sichergestellt.
Gerne können Sie sich mit uns unter 0931 36-1122 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder alternativ an einer Vorauskassenzählervereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.
Muster Abwendungsvereinbarung
Verrechnungssätze für Zusatzleistungen
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wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.
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