Job-Ticket_Wuerzburg_Mitarbeiterin

Das Jobticket für Ihre Mitarbeiter/innen

Sie möchten aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich von Ihren Wettbewerbern abgrenzen, indem Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas bieten? Dann gibt es jetzt das neue Job-Ticket der Stadt Würzburg, mit dem Ihre Mitarbeitenden mindestens 20 % auf den Preis einer Jahres-Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr ("Premium-Abo persönlich") sparen. Damit kommen Ihre Angestellten stressfrei und bequem zur Arbeit und wieder nach Hause.

Sie haben Fragen zum 49 Euro Ticket? Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Deutschlandticket Job.

  • Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden durch attraktives Angebot
  • aktiver Beitrag zum Umweltschutz in der Region
  • für jedes Unternehmen in Würzburg
  • bereits ab 1 Angestellten (ohne Mindestabnahmemenge)

Würzburger Straßenbahn GmbH
Abteilung Marketing und Vertrieb

Kornelia Hock
E-Mail: kornelia.hock@wvv.de &
Svenja Riedmann
E-Mail: svenja.riedmann@wvv.de

Job-Ticket_Wuerzburg_Arbeitgeber
Ihre Vorteile

als Arbeitgeber

  • Binden Sie Ihre Mitarbeitenden mit dem attraktiven Angebot!
  • Gewinnen Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Wettbewerbsvorteil
  • Zuschuss von der Steuer absetzbar (genaue Infos von Ihrem Steuerberater)
  • Einfache Abwicklung mit wenig Aufwand für Sie
  • Aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Und so funktioniert es:

  • Sie gewähren Ihren Mitarbeitenden mindestens 10 % Zuschuss auf das Fahrkarten-Abo "Premium-Abo persönlich".
  • Sie schließen einen Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg ab. Diesen können Sie ab sofort ganz einfach online hier herunterladen.
  • Die Stadt gibt Ihnen eine Rahmenvertragsnummer.
  • Die Nummer hinterlegen Sie auf dem Bestellschein für das Job-Ticket des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin und bestätigen die Zugehörigkeit zum Unternehmen durch Unterschrift und Stempel.
  • Nachdem der Mitarbeitende das Abo im WVV-Kundenzentrum abgeschlossen hat, gewähren Sie ihm 10 % Rabatt (z.B. über die Lohnabrechnung).

Aktuelle Preise

1 Wabe 2 Waben 3 Waben 4 Waben 5 Waben 6 Waben 7 Waben 8 Waben 9 Waben 10 Waben
Preis Premium-Abo 51,10 €62,50 €81,70 €101,00 €116,70 €136,10 €148,40 €164,70 €181,00 €197,20
Minus 10 % durch die Stadt Würzburg 5,11 €6,25 €8,17 €10,10 €11,67 €13,61 €14,84 €16,47 €18,10 €19,72 €
Monatl. Teilbetrag des Mitarbeitenden (Kontoabbuchung) 45,99 €56,25 €73,53 €90,90 €105,03 €122,49 €133,56 €148,23 €162,90 €177,48 €
Diesen Betrag übernehmen Sie als Arbeitgeber (10 %) 5,11 €6,25 €8,17 €10,10 €11,67 €13,61 €14,84 €16,47 €18,10 €19,72 €
Preis Job-Ticket 40,88 €50,00 €65,36 €80,80 €93,36 €108,88 €118,72 €131,76 €144,80 €157,76 €


Es kann zu Rundungsdifferenzen von 1-2 ct. kommen. Wenn Sie als Arbeitgeber mehr als 10 % übernehmen, vergrößert sich der Betrag dementsprechend.

Preisstand: 01.08.2024

Hier finden Sie die Preise des Job-Tickets vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 (PDF, 111 KB) .

FAQ: Arbeitergeber Infos

Was ist das Job-Ticket Würzburg?

Das Job-Ticket Würzburg ist ein Jahres-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ("VVM-Premium-Abo persönlich"), das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezuschusst wird. Wenn Sie als Arbeitgeber mindestens 10 % Rabatt geben, gewährt die Stadt Würzburg einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 10 %. So haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterm Strich eine Ersparnis von mindestens 20 % auf das VVM-Premium-Abo persönlich. Die Preise finden Sie in der Preistabelle .

Ab wann ist das Job-Ticket verfügbar?

Ab sofort können Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg abschließen, sodass Ihre Mitarbeitenden berechtigt sind, ein Job-Ticket Würzburg zu erwerben. Das Jahres-Abo kann von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer zum Ersten eines Monats abgeschlossen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Job-Ticket, Firmen-Abo und DTicket Job?

Das Job-Ticket kann unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Beim Job-Ticket übernimmt die Firma mindestens 10 % des Ticketpreises vom „VVM Premium-Abo persönlich“ für seine Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber schließen Sie einen Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg ab und bestätigen die Betriebszugehörigkeit Ihrer Mitarbeitenden auf dem Bestellschein . Das Ticket wird direkt von den Mitarbeitenden im WVV-Kundenzentrum abgeschlossen und benötigt jedes Jahr eine neue Bestätigung von Ihnen als Arbeitgeber, die sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einholen.

Beim Firmen-Abo gibt es eine Mindestbestellmenge von 20 Stück und gleichzeitig 25% aller Mitarbeitenden. Es wird über den Arbeitgeber bestellt und an die Mitarbeitenden verteilt. Das Firmen-Abo ist bereits von Anfang an rund 11 % günstiger als das „VVM Premium-Abo persönlich“, da es einen Mengenrabatt beinhaltet . Die Firma kann hier jederzeit Zuschüsse zusätzlich geben, ist jedoch nicht verpflichtet. Mit einem Zuschuss von z.B. 10% ist das Firmen-Abo günstiger als das Job-Ticket. Um das Firmen-Abo abschließen zu können, wird ein Firmen-Abo-Vertrag abgeschlossen. Die Abwicklung läuft beim Arbeitgeber z.B. über die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Alle Infos finden Sie hier: wvv.de/firmenabo

Beim Deutschlandticket Job gewähren Sie als Arbeitgeber mindestens 25 % Rabatt auf das 49 Euro Ticket, dann geben Bund und Länder zusätzlich noch einmal 5 % Rabatt. Alle Infos finden Sie hier: wvv.de/dticketjob

Sie können auch mehrere Ticketangebote für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen. Es kommt auf die Mobilitätswünsche Ihrer Mitarbeitenden an.

Welche Firmen können das Job-Ticket abschließen?

Alle Firmen, die einen Firmenstandort (nicht Firmensitz) in Würzburg haben, sind berechtigt, den Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg abzuschließen und Ihren Mitarbeitenden das Job-Ticket zu bezuschussen. Auch Ein-Personen-Unternehmen können das Ticket abschließen. Ausgenommen sind Firmen, die bereits einen Firmen-Abovertrag abgeschlossen haben oder die Teilnahmekriterien des VVM Firmen-Abos erfüllen. Es gibt keine Mindestabnahmemenge.

Was ist meine Aufgabe als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber entschließen Sie sich, Ihren Mitarbeitenden mindestens 10 % Zuschuss auf das Job-Ticket Würzburg zu geben. Indem Sie den Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg abschließen , verpflichten Sie sich dazu.

Möchte ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin das Job-Ticket abschließen, füllt er oder sie einen Bestellschein aus. Auf diesem bestätigen Sie die Mitgliedschaft zum Unternehmen durch Stempel und Unterschrift und tragen die Rahmenvertragsnummer ein.

Die Abrechnung und Ausgabe der Fahrkarten-Wertmarken erfolgt direkt zwischen Ihren Mitarbeitenden und der WVV. Den Zuschuss gewähren Sie Ihren Mitarbeitenden direkt (z.B. über die Lohnabrechnung).

Wie schließe ich den Rahmenvertrag ab?

Haben Sie Interesse am Job-Ticket Würzburg? Dann füllen Sie bitte den Rahmenvertrag aus und senden diesen an die Stadt Würzburg. Hier ist der Rahmenvertrag ab sofort verfügbar .

Wie gewähre ich meinen Beschäftigten den Rabatt?

Grundsätzlich sind Sie vollkommen frei, wie, wann und in welcher Form Sie den min. 10%igen Rabatt gewähren. Prüfen Sie am besten mit Ihrem Steuerbüro, der IT oder anderen Stellen, welche Möglichkeit für Sie am besten passt. Wie hoch Ihr Rabatt ausfällt, können Sie auf Grundlage des Premium-Abos persönlich berechnen. Hier ist eine Auswahl an Möglichkeiten:

  • Über Bestellschein: Der/die Beschäftigte kommt zu Ihnen mit dem Job-Ticket-Bestellschein und holt sich einen Stempel und eine Bestätigung von Ihnen als Arbeitgeber (Unternehmenszugehörigkeit). Sie können sich davon eine Kopie machen, da auf dem Bestellschein die Verbindung Start/Ziel eingetragen ist. Dies ergibt die Wabenanzahl und daraus errechnet sich der Preis. Dieser kann z.B. anhand des Wabenrechners ermittelt werden. Bitte beachten: Die Preise in Wabenrechner sind immer aktuell, zukünftige Preisanpassungen sind nicht berücksichtigt.
  • Vorlage Vertragsbestätigung: Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei der Ausgabe der Abokarte eine Vertragsbestätigung. Hier sind alle Beträge einzeln ersichtlich: Preis Abo netto, Umsatzsteuer, Gesamtpreis brutto, Zuzahlung = Nachlass brutto sowie den zu zahlenden Betrag. Auch hieran können Sie sich orientieren, indem die Beschäftigten z.B. diese Bestätigung bei Ihnen vorlegen. Da auf dem Vertrag die Preise bei Abschluss des Abos stehen, sind Preisanpassungen nicht berücksichtigt.
  • Nach einem Jahr - direkt vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin: Da der/die Arbeitgeber/in ein Interesse von sich aus hat, von Ihnen als Arbeitgeber die 10 % oder mehr zu erhalten, reicht er/sie dazu die nötigen Unterlagen am Ende des Abojahres ein, wie z.B. seinen monatlichen Abbuchungsbeleg der Bank. So können Sie sicher sein, dass das Abo nicht vorab gekündigt wurde. Hier sind Preisanpassungen meistens ersichtlich, sodass Sie immer den richtigen Betrag gewähren können.

Die Firma besteht aus mehreren Gesellschaften. Wer schließt den Rahmenvertrag ab?

Je nachdem, welche Gesellschaft berechtigt ist, die Zuschüsse an die Mitarbeitenden auszuzahlen bzw. in welcher Gesellschaft die Lohnbuchhaltung gemacht wird, schließt den Rahmenvertrag ab. Ist dies eine Verbundgesellschaft bzw. Holding, so genügt ein Rahmenvertrag. Gibt es in jeder Gesellschaft eine Abteilung, die für die Lohnbuchung zuständig ist, so schließt jede Gesellschaft einzelne Verträge ab. Gegebenenfalls gibt es hier auch steuerliche Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Nutzen Sie am besten die Hilfe Ihres Steuerberatungsbüros.

Welche Bedingungen oder Mindestabnahmemengen gelten für das Job-Ticket?

Ihr Firma hat einen Firmenstandort in Würzburg und zahlt mindestens 10 % Zuschuss an Mitarbeitende, die das Job-Ticket nutzen. Es gibt keine Mindestbestellmenge: Bereits Ein-Personen-Unternehmen können das Job-Ticket abschließen, solange der Arbeitsort des Mitarbeitenden in Würzburg ist.

Kann ich den Zuschuss von der Steuer absetzen?

Für viele Unternehmen ist das machbar. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.

Wichtige Infos für Ihre Mitarbeitenden

Für wen gilt das Jobticket?

Das Ticket gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsort (nicht Firmensitz) in Würzburg liegt und deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg abgeschlossen hat.

Wenn der Wohnort Ihrer Mitarbeitenden im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Mainfranken (Stadt Würzburg, Landkreise Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart) liegt, können Ihre Mitarbeiter/innen ganz einfach das "Premium-Abo persönlich" von ihrem Wohnort nach Würzburg abschließen. Wenn sie außerhalb des VVM-Gebietes wohnen, wird eine Zusatzfahrkarte benötigt. Alle Infos hierzu finden Sie auf der Homepage des VVM .

Wie kommen meine Mitarbeitenden an das Jobticket?

Zuerst schließen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Stadt Würzburg ab s. dazu separates Aufklappmenü. Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin füllt dann den Bestellschein für das Job-Ticket Würzburg aus und Sie stempeln ab/unterschreiben diesen. Den Original-Bestellschein inklusive Unterschrift gibt Ihr Mitarbeitender ganz einfach im WVV-Kundenzentrum ab und nimmt dort seine/ihre Fahrkarte gleich mit. Oder schickt ihn zusammen mit einem Passbild per Post.

Wichtiger Hinweis: Das Job-Ticket gilt für jeweils 1 Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Ihr Mitarbeitender kann also jährlich entscheiden, ob er/sie das Angebot weiter nutzen möchten. Es ist wichtig, dass jedes Jahr ein neuer Bestellschein mit neuem Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers bei der WVV abgegeben wird.

Die Abrechnung erfolgt dann in zwei Stufen:

  • Stufe 1: monatlich wird der Preis für das Premium-Abo persönlich abzüglich 10 % Rabatt der Stadt Würzburg bei Ihren Mitarbeitenden abgebucht.
  • Stufe 2: Die weiteren 10 % Rabatt werden durch Sie an Ihre Mitarbeitenden gutgeschrieben. Das wird je nach Arbeitgeber z.B. über die Lohnabrechnung oder als Prämie ausgezahlt.

Welche Vorteile haben meine Mitarbeitenden?

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch das Job-Ticket eine Ersparnis von mindestens 20 % auf die Jahresfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr ("VVM-Premium-Abo persönlich").

Außerdem haben Ihre Mitarbeitende alle Vorteile eines Premium-Abos:

  • unbegrenzte Fahrten zwischen dem auf der Karte angegebenen Start und Ziel
  • kostenlose Mitnahme eines Fahrrads (bei ausreichendem Platzangebot und geeigneten Fahrzeugen)
  • Feierabend-, Wochenend- und Familienpaket: kostenlose Mitnahme der Familie (ein weiterer Erwachsener sowie alle eigenen Enkel-/Kinder bis einschließlich 14 Jahre) im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Mainfranken an Schultagen ab 18 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den bayerischen Schulferien ganztags

Die Laufzeit des Abos beträgt 12 aufeinander folgende Monate mit Beginn zum Monatsersten. Es gelten die Tarifbestimmungen des VVM .

Können meine Mitarbeitenden das Jobticket kündigen?

Natürlich kann auch das Job-Ticket jederzeit unterjährig gekündigt werden. Es gelten dann die Tarifbestimmungen des VVM : Bei Kündigungen im laufenden Abo-Jahr ist der Aufpreis zur Monatskarte persönlich zu zahlen.

Am Ende das Abo-Jahres läuft das Job-Ticket aus und verlängert sich nicht automatisch. Wer das Job-Ticket auch weiterhin nutzen möchte, füllt einen neuen Bestellschein mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers aus.

Was ist, wenn meine Mitarbeitenden umziehen?

Zieht Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin innerhalb des VVM-Gebietes um, muss er/sie das alte Job-Ticket kündigen und ein neues mit neuer Start-/Ziel-Verbindung abschließen. Dafür ist es wichtig, dass der Bestellschein erneut ausgefüllt und im WVV-Kundenzentrum abgegeben wird. Wichtig ist, dass auch Sie als Arbeitgeber darüber Bescheid wissen, da sich durch die Preisänderung auch Änderungen der Höhe des Zuschusses ergeben.

Wer aus dem VVM-Gebiet wegzieht, kann das Job-Ticket nach den VVM-Tarifbestimmungen ohne Aufpreis kündigen s. separates Aufklappmenü.

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Für mehr Lebensqualität

in Würzburg

Den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und damit den Klimaschutz sowie die Lebens- und Arbeitsqualität in Würzburg langfristig zu verbessern, gehört zu den wichtigsten Zielen der Stadt Würzburg. Das Job-Ticket Würzburg bietet ein attraktives Angebot mit hohem Anreiz für Pendler, das Auto öfter mal stehen zu lassen.

Auch die Partner im Verkehrsverbund und Nahverkehrsbeauftragten aus den Landkreisen Würzburg, Main-Spessart und Kitzingen möchten künftig ein Angebot in gleicher Form realisieren. Das ermöglicht eine einheitliche Umsetzung für alle Fahrgäste im gesamten VVM-Verbundgebiet.

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