Fernwaerme
Gasversorgung Würzburg

Ist die Gasversorgung in Würzburg gesichert?

Am 30. März 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen, seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert.

Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der Notfallstufe greift der Staat in den Gasmarkt ein. Haushaltskunden wären dann besonders geschützt.

Ausgelöst durch den grausamen Krieg in der Ukraine sorgen sich die Menschen in Deutschland mehr denn je um die Versorgungssicherheit mit Energie. Das Gas steht besonders im Fokus, weil mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Gases aus Russland stammt. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Häufige Fragen

Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage. Dennoch müssen die Vorsorgemaßnahmen erhöht werden. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam im BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zusammengetreten, der aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet

Zum Magazinartikel zur Gasversorgung in Deutschland

Ist die Versorgung in Würzburg gesichert?

Würzburg ist in das deutsche Gasverbundnetz eingebunden und wird direkt aus zwei Ferngastransportleitungen versorgt. Die WVV sowie die MFN als Netzbetreiber bereiten sich intensiv auf eine etwaige Gasmangellage vor, um in der Notfallstufe schnell, sicher und zielgerichtet zu handeln.

Wie ist die Gasversorgung im Notfall geregelt?

Sowohl die Bundesregierung als auch die Energiewirtschaft gehen davon aus, dass durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen Versorgungsengpässe vermieden werden können. Dennoch greifen im Falle etwaiger Versorgungsengpässe gesetzlich geregelte Notfallpläne.

In diesen Notfallplan sind Haushaltskunden, soziale Dienste und Einrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen besonders geschützt. Ihrer Energieversorgung wird oberste Priorität eingeräumt.

Der Notfallplan sieht vor, dass zunächst im Rahmen vertraglich geregelter Abschaltvereinbarungen die Erdgasbelieferung von Industriekunden gedrosselt bzw. deren Energiebedarf auf andere Energieträger umgestellt wird. In einem nächsten Schritt werden Industriekunden aufgefordert, ihren Gasverbrauch umgehend einzuschränken („Systemkaskade“, § 16 EnWG). Wenn nötig, werden Kunden in einem dritten Schritt gezwungen, ihren Erdgasbedarf zu reduzieren oder gar einzustellen. Die Vorgaben hierfür erlässt die Bundesnetzagentur als sogenannter "Bundeslastverteiler". Die jeweiligen Netzbetreiber sind in diesem Notfall gezwungen, die Vorgaben umzusetzen - wenn nötig mit polizeilicher Unterstützung.

Wird das Gas in Würzburg teurer?

Schon vor der Ukraine-Krise stiegen die Energiepreise. Ursachen hierfür waren unter anderem das Anziehen der Wirtschaft nach der Corona-Krise. Dieser erste starke Anstieg der Marktpreise führte zu zahlreichen Aufkündigungen und Insolvenzen von Billiganbietern. Aktuell wird die Preisentwicklung sehr stark durch tagesaktuelle, geopolitische Entwicklungen beeinflusst.

Von den aktuellen Entwicklungen sind auch die Zeitpunkte und die finale Höhe der Preisanpassungen abhängig. Eine Preisanpassung gab es bereits um 01.05.2022 im Erdgas. Die Höhe betrug 2,98 ct/kWh brutto.

Im Gegensatz hierzu wurde für das Produkt Strom zum 1. Juli die EEG Umlage auf null reduziert und somit eine Ersparnis von 3,65 Cent an den Endkunden weitergegeben.

Bislang ist es den Stadtwerken Würzburg gelungen die Auswirkungen der Preisanpassung im laufenden Jahr 2022 im großen Umfang noch nicht an den Endkunden Markt weitergeben zu müssen. Aufgrund der langen anhaltenden Markt Entwicklung wird dies jedoch für das Jahr 2023 nicht aufzuhalten sein. Es werden daher aufgrund der aktuellen Energiemarktentwicklung weitere Preisanpassungen in den Energieprodukten Strom und Erdgas ab Herbst/ Winter 2022 erforderlich sein.

Für einen Einfamilienhaushalt ist mit einem Preis Anstieg von circa 350 € im Jahr bei einem Jahresverbrauch von 3500 kWh Strom zu rechnen. Für einen Einfamilienhaushalt im Erdgasbereich ist mit einem Preis Anstieg von circa 600 € im Jahr bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh zu rechnen.

Hier erfahren Sie mehr zur Energiepreisentwicklung in Deutschland

Was ändert sich durch die Alarmstufe für die Verbraucher?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Alarmstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Und auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird.

Wie können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Energie sparen?

Ob Strom oder Gas: Die Energie, die wir nicht verbrauchen, spart Geld, ist gut für den Klimaschutz und steigert unsere Energieunabhängigkeit.

• Ein großer Teil des Erdgases wird in Deutschland zum Heizen verwendet. Wer sein Haus saniert, kann viel Energie und Geld sparen.

• Heizungstausch oder eine neue Dämmung sind größere Projekte. Aber es gibt im Alltag auch zahlreiche schnell realisierbare und kostenfreie Maßnahmen, die viel Energie einsparen.

Tipps der Verbraucherzentrale
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