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Staatliche Förderungen

Neues Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" - Stand September 2023

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UPDATE: Der Fördertopf ist bereits ausgeschöpft!
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Durch das neue Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" können Sie bis zu 10.200 € Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher erhalten.
Hier Antrag bei der KfW stellen!

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Förderung von Ladeinfrastruktur - Stand 2022

Ladepunkte bis 22 kW: bis zu 2.500 Euro

Schnellladesäulen: bis zu 30.000 Euro

Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge (Charge@BW) - Stand 2022

Gefördert wird die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG),

Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist, dass der Ladepunkt mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt wird, die Mindestanforderungen an die Ladepunkte erfüllt sind und der Ladepunkt mind. 3 Jahre in Baden-Württemberg betrieben wird. Die Höhe der Förderung beträgt 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 2.500 Euro pro Ladepunkt.

Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge mit Elektroantrieb (BW-e-Gutschein) - Stand 2022

Gefördert werden Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge (PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1) mit Elektroantrieb, bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 65.000 €. Antragsberechtigt sind Taxiunternehmen, Fahrschulen, Pflege- und Sozialdienste, Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz oder Car-Sharing-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Kommunen, Landkreise, Kurier-Express-Paketdienste oder Lieferdienste sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie ihren Standort in Luftreinhalteplangebieten von Baden-Württemberg haben und in diesen verkehren. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

So beträgt die Höhe des BW e-Gutscheins: 1.000 EUR bei gekauften und 333,33 EUR p.a. bei geleasten Elektrofahrzeugen

Pro Antragsteller können max. 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bezuschusst werden. Weitere Informationen finden Sie hier .

Förderung von E-Bussen, E-Lkws und E-Zweirädern - Stand 2022

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden verschiedene Anschaffungen gefördert, wie z. B. die Anschaffung/das Leasing von Elektro-, Plug-In-Hybrid- oder Hybridbussen (EG-Fzg.-Klassen M2 und M3) und Elektro- und Hybrid-LKW oder die Umrüstung von bestehenden Fahrzeugen. Außerdem werden ausleihbare Pedelecs für Stationen des ÖPNV und Sharing-E-Roller gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die ihre Fahrzeuge im Nah- bzw. Regionalverkehr betreiben oder die ihre Fahrzeuge für den gewerblichen Zweck nutzen. Außerdem sind Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg antragsberechtigt. Die Höhe der Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt bei E-Bussen 50 % der Mehr- bzw. Umrüstungskosten, bei E-LKW 50 % der Mehr- bzw. Umrüstungskosten und bei E-Zweirädern 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Förderung von Elektrolastenrädern für den gewerblichen, gemeinnützigen und gemeinschaftlichen Einsatz - Stand 2022

Gefördert werden der Erwerb bzw. das Leasing von neuen Elektrolastenrädern (EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e) sowie Elektrofahrrädern (bis zu 25 Stundenkilometern) für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen Bereich. Hierbei sind Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts und gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt, die Elektrolastenräder überwiegend für den gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen Einsatz in Baden-Württemberg nutzen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei die Höhe der Förderung 50% der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 EUR beträgt. Pro Antragsteller können max. 20 Elektrolastenräder bezuschusst werden.

BW-e-Bus-Gutschein - Stand 2022

Förderung der Betriebs- und Unterhaltungskosten für elektrisch betriebene Busse, Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für einen Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Bus. Die Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (mindestens 5 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein. Pro Antragsteller können maximal 10 Fahrzeuge einen BW-e-Bus-Gutschein bekommen.
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