Onlineservice

Berechnen Sie Ihre Energie-Freiheit mit dem PV-Check

Hinweis: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Vertragsgestaltung im Rahmen der Energiepreisbremsen (§ 12 Abs. 1 StromPBG und § 4 Abs. 2 EWPBG) kann der exklusive Energiekundenmehrwert lediglich für Vertragsabschlüsse vor dem Inkrafttreten der einschlägigen Vorschriften in den Energiepreisbremsen gewährt werden. Aus rechtlichen Gründen von der Aktion ausgeschlossen sind somit Neuabschlüsse von Erdgaslieferverträgen ab dem 24.12.2022 und Neuabschlüsse von Stromlieferverträgen ab dem 01.01.2023 bis jeweils zum 31.12.2023 (bei Verlängerung der Energiepreisbremsen bis 30.04.2024).

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

WVV

beliefert die gesamte Region mit Strom und Gas.

69,2 %

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kund/innen werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

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