Buergerbeteiligung

WVV-Bürgerbeteiligung

Die Energiewende gilt als Gemeinschaftsprojekt, das alle betrifft – vom Energieunternehmen über die Politik bis zum Privathaushalt. Diesen Gedanken greift die WVV auf und will Sie am Ausbau der erneuerbaren Energien in Würzburg und der Region beteiligen.

Seit 2018 gibt es unsere Bürgerbeteiligung. Das Prinzip: wir pachten Dächer oder Freiflächen, die Firmen oder der Stadt Würzburg gehören. Dort installierten wir Photovoltaikanlagen. Über ein sogenanntes qualifiziertes Nachrangdarlehen können Sie als WVV-Energiekunde den Ausbau der Photovoltaikanlagen finanziell unterstützen – und Ihr Geld so zukunftsweisend anlegen.

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Interesse?

Der bisherige Verlauf der WVV-Bürgerbeteiligung ist ein voller Erfolg, hierfür möchten wir uns bei allen Teilnehmern herzlich bedanken.

Momentan übersteigt die Nachfrage nach Beteiligungen leider das Angebot. Wir suchen deshalb nach neuen Dach- und Freiflächen, auf denen wir weitere Anlagen installieren können.

Sie besitzen eine großes Gebäude-/Hallendach oder eine Freifläche und möchten darauf eine Photovoltaik-Anlage errichten? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!

Jetzt vormerken lassen

Als Interessent für eine Investition in die WVV-Bürgerbeteiligung können Sie hier Ihre E-Mail Adresse hinterlassen - wir informieren Sie exklusiv vorab, sobald wieder eine Investition möglich ist:

Dies führt zu keiner Teilnahme an einer WVV-Bürgerbeteiligung! Mit Angabe der E-Mail Adresse bin ich/sind wir damit einverstanden, dass diese ausschließlich zum Zwecke der Interessenteninformation und der Beteiligungsverwaltung durch die Stadtwerke Würzburg AG gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Vormerkung als Interessent kann jederzeit gegenüber der Stadtwerke Würzburg AG in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden, die E-Mail Adresse wird dann gelöscht.

Die WVV-Bürgerbeteiligung auf einen Blick

Projektumsetzung

Es werden teils städtische Dächer, teils Dächer von Unternehmen mit neuester Photovoltaik Technologie ausgestattet. Die Planung und Umsetzung erfolgt mit starken regionalen Partnern.

Projektbeginn und Laufzeit

  • WVV-Bürgerbeteiligung: Start 2018, Laufzeit bis 31.12.2022
  • WVV-Bürgerbeteiligung 2.0: Start 2020, Laufzeit bis 31.12.2025

Finanzierung und Investition

  • Über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen soll der Bau mehrerer Photovoltaik-Anlagen (PV- Anlagen) finanziert werden.
  • WVV-Energiekunden profitieren von einer attraktiven Verzinsung
  • Jährliche Zinsausschüttung am Jahresende
  • Auszahlung der Darlehenssumme zum Laufzeitende

Investoren

Alle WVV-Energiekunden können sich beteiligen und damit aktiv die Energiewende vor Ort unterstützen.

Hier finden Sie die bisher erfolgreich umgesetzten Projekte

PV-Anlage Stadtreiniger

PV-Anlage-Stadtreiniger

Bei den Würzburger Stadtreinigern in der Nürnberger Straße kann man seit Juni 2018 auf 580 Quadratmetern Dachfläche das erste erfolgreich realisierte Projekt der WVV-Bürgerbeteiligung bestaunen:

Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 94.000 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr. Das reicht aus, um 40 Haushalte mit Strom zu versorgen. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart diese Anlage pro Jahr rund 47 Tonnen CO2. Soviel, wie bei einer Person anfällt, wenn sie mit dem Auto etwa acht Mal die Welt umrundet. Die Kosten der Anlage beliefen sich auf rund 102.000 €.

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PV-Anlage Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund

PV-Anlage-Grundschule

Auf der Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund kam im September 2018 die nächste Photovoltaikanlage mit 496 Quadratmetern Fläche hinzu. Mit einer Leistung von rund 74.500 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr deckt die Anlage 56 Prozent des Strombedarfs der Schule. Hierdurch werden im Gegensatz zu herkömmlichem Strom rund 35 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Für diese Anlage sind 106.000 € aus der WVV-Bürgerbeteiligung verwendet worden.

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PV-Anlage Friedrich-König-Straße

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Die dritte Anlage befindet sich seit Januar 2019 auf dem Dach einer Halle der Würzburger Hafen GmbH in der Friedrich-Koenig-Straße in Würzburg. Die Dachfläche beträgt 2.720 Quadratmeter bei einer Leistung von rund 445.000 Kilowattstunden pro Jahr. Sie ist damit die größte Photovoltaikanlage, die im Rahmen der WVV-Bürgerbeteiligung umgesetzt wurde. Der produzierte Ökostrom wird zu 100 Prozent in das Würzburger Stromnetz eingespeist. So profitieren alle WVV-Kunden von dem klimaneutral produzierten Strom. Für diese Anlage fielen Kosten in Höhe von 441.000 € an.

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PV-Anlage Leuschnerstraße

Buergerbeteiligung

Die vierte Anlage befindet sich seit Juli 2020 auf einem Hallendach in der Leuschnerstraße am Heuchelhof. Mit einer maximalen Leistung von 432 kWp erzeugt sie jährlich 400.000 Kilowattstunden Ökostrom und spart so 200 Tonnen CO2im Gegensatz zur regulären Stromerzeugung ein. Die Kosten der Anlage betrugen 360.000 €.

PV-Anlage Golfclub Kitzingen

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Die neueste Anlage wurde im August 2020 auf dem Clubhaus sowie auf der Caddyhalle des Golfclubs Kitzingen installiert. Die installierte Anlage mit einer Leistung von 134 kWp erzeugt jährlich 122.000 Kilowattstunden Ökostrom. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart sie somit pro Jahr rund 61 Tonnen CO2. Der umweltfreundlich erzeugte Strom wird zu rund 30 Prozent für das Clubhaus, das Restaurant des Golfclubs, für das Laden der Elektro-Caddys sowie für die Bewässerung genutzt. Die Restmenge von etwa 70 Prozent wird ins Stromnetz eingespeist. Die Kosten der Anlage betrugen 110.000 €.

Projekt PV-Anlage
Stadtreiniger
PV-Anlage Grundschule
Würzburg-Dürrbachgrund
PV-Anlage
Friedrich-König-Straße
PV-Anlage
Leuschnerstraße
PV-Anlage
Golfclub Kitzingen
Inbetriebnahme Juni 2018September 2018Januar 2019Juli 2019August 2020
Max. Leistung 98,82 kWp90,59 kWp504,9 kWp432,25 kWp134,89 kWp
Stromproduktion 94.000 kWh pro Jahr74.000 kWh pro Jahr445.000 kWh pro Jahr400.000 kWh pro Jahr122.000 kWh pro Jahr
Investition 102.000 €106.000 €441.000 €360.000 €110.000 €
Jährliche Einsparung CO2 47 Tonnen25 Tonnen210 Tonnen200 Tonnen61 Tonnen
Mit unseren Kunden und Bürgern aus Würzburg treiben wir die Energiewende vor Ort voran und setzen dabei auf den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Ein weiterer Schritt hin zur nachhaltigen regionalen Energieversorgung. Wer mitmacht bei der WVV-Bürgerbeteiligung profitiert außerdem von attraktiven Zinsen.
Thomas Schäfer - Geschäftsführer der WVV

Anlegerplattform

Für alle aktuellen Teilnehmer an der Bürgerbeteiligung besteht hier die Möglichkeit, auf die Anlegerplattform zu gelangen, um sich einzuloggen und die Vertragsdaten zu verwalten:

Zur Bürgerbeteiligung

Die Internet-Dienstleistungsplattform zur Vermittlung unserer Bürgerbeteiligung wird betrieben von der Dallmayer Consulting GmbH (externer Link).

Hinweis nach §12 VermAnIG: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Profitieren auch Sie

  • Engagement – gemeinsam mit der WVV die Energiewende in Würzburg vorantreiben.
  • Regionalität – Sie unterstützen lokale Unternehmen. Ihre Investition unterstützt damit die Region.
  • Umwelt- und Klimaschutz – mit Ihrer Investition steigern Sie die Produktion von Ökostrom in der Region.
  • Innovation – mit dem sog. qualifizierten Nachrangdarlehen profitieren Sie von einer attraktiven Anlagemöglichkeit.
  • Exklusivität – als WVV Strom- oder Gaskunde erhalten Sie exklusiv Zugang zur WVV-Bürgerbeteiligung.
  • Rentabilität – Sie erhalten eine attraktive jährliche Verzinsung bei einer individuellen Beteiligung ab 500 € bis 10.000 € in 500 €-Schritten.

Alle Infos zur WVV-Bürgerbeteiligung finden Sie hier:

Flyer WVV-Bürgerbeteiligung

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In die Energie-Freiheit

Mit Photovoltaik und Speicher

Sie möchten mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach Ökostrom selbst erzeugen? Die WVV begleitet Sie gerne in Ihre persönliche Energie-Freiheit. Als WVV Strom- oder Gaskunde profitieren Sie auch hier von einem exklusiven Vorteil: Bei Kauf einer PV-Anlage mit Speicher von der WVV erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 500 €. Alle Informationen zu PV & Speicher finden Sie hier .

Mit unserem PV-Checkkönnen Sie schon vorab ermitteln, wie viel Sie mit einer PV-Anlage, einem Batteriespeicher oder einer eigenen Ladestation sparen. Hier gelangen Sie zum PV-Check .

FAQs rund um die WVV-Bürgerbeteiligung

Was ist ein Darlehen?

Ein Darlehen ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Anleger (Darlehensgeber) die Hingabe der Darlehenssumme an den Emittenten (Stadtwerke Würzburg AG als Darlehensnehmer). Der Emittent schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages.

Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen?

Warum ist es vereinbart worden?

Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Anleger und Emittent dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die Verpflichtung, Zinsen und Tilgung an den Anleger zurückzuzahlen, ist nachrangig. Das bedeutet, dass - solange und soweit die Stadtwerke Würzburg AG als Emittent Zahlungsschwierigkeiten (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können - dieGeltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehenssumme und der Zinsen gegenüber der Stadtwerke Würzburg AG als Emittent solange ausgeschlossen ist, bis die Zahlungsschwierigkeiten überwunden sind.

Die Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich ohne einen solchen bei dem vorliegenden Beteiligungsmodell ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Stadtwerke Würzburg AG keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche auf Zins- und Rückzahlung qualifiziert nachrangig gestellt werden.

Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?

Das Beteiligungsmodell eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bietet für Sie aufgrund der festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind nicht variabel oder abhängig vom Ertrag z. B. einer Photovoltaikanlage oder Windkraftanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre Zinsen, wenn einmal „keine Sonne scheint“ oder „kein Wind weht“. Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit Risiken verbunden ist (siehe Ziffern B 2 und B 5 und die Risikohinweise in dem jeweiligen VIB).

Warum muss ich mich online registrieren

und Angaben über meine wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben?

Das öffentliche Angebot der Stadtwerke Würzburg AG, um ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen abschließen zu können, erfolgt in Form einer sogenannten Schwarmfinanzierung (Crowd-Funding). Das Vermögensanlagengesetz sieht in diesem Fall vor, dass das Zurverfügungstellen aller erforderlichen Vertragsunterlagen zwingend online über eine Internet-Dienstleistungsplattform erfolgen muss. Die Stadtwerke Würzburg AG bedient sich daher der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung.

Um ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen zeichnen zu können, registrieren Sie sich als Anleger auf der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung. Nach einer erfolgreichen Registrierung können Sie den Zeichnungsvorgang beginnen.

Im Rahmen des Zeichnungsvorgangs ist die Internet-Dienstleistungsplattform gesetzlich verpflichtet, Angaben über Ihre Kenntnisse und Erfahrung mit Kapitalanlageprodukten abzufragen und bei einem Zeichnungswunsch von mehr als 1.000 € bis maximal 10.000 € eine sogenannte Selbstauskunft von Ihnen zu verlangen (Näheres zur Selbstauskunft finden Sie in Ziffer C 7).

Habe ich einen Anspruch auf einen Vertragsabschluss,

wenn ich mich bei der Interessenbekundung registriere?

Die Stadtwerke Würzburg AG ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h., dass die Möglichkeit besteht, dass nicht jeder, der sich beteiligen möchte, auch einen Vertrag abschließen kann.

In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen gewähren?

Der Minimalbetrag beträgt 500,00 €, der Maximalbetrag 10.000,00 €. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch 500 ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehenssummen ab 500,00 € in 500er-Schritten bis 10.000,00 € gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine Darlehenssumme von mehr als 1.000,00 € nur dann gezeichnet werden kann, sofern der Anleger nach einer von ihm vorab zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 100.000,00 € verfügt oder die Darlehenssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Prämie für den Neukunden?

Kann die von mir angegebene Darlehenssumme von der Stadtwerke Würzburg AG geändert werden?

Ja. Der Stadtwerke Würzburg AG steht das Recht zu, Darlehenssummen von über 5.000,00 € auf bis zu 5.000,00 € zu kürzen. Dies deshalb, um bei einer erhöhten Nachfrage sicherzustellen, dass allen interessierten Anlegern die Zeichnung eines qualifizierten Nachrang-Darlehens ermöglicht werden kann.

Wie zahle ich die Darlehenssumme ein?

Die Darlehenssumme ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

Worin investiert die Stadtwerke Würzburg AG mein Geld?

Die der Stadtwerke Würzburg AG zur Verfügung gestellte Darlehenssumme wird zur Finanzierung des Ausbaus oder des Betriebs von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien (sogenannte „Anlageobjekte“) verwendet.

Anlageobjekte der Stadtwerke Würzburg AG sind Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadt- und Umlandgebiet von Würzburg. Die genauen Spezifikationen der zukünftigen Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt der Emission der Vermögensanlage noch nicht fest. Der Emittent will seine Anlageobjekte bevorzugt im Versorgungsgebiet des Emittenten (Umkreis von ca. 50 km um Würzburg) realisieren.

Wie hoch sind die Zinsen?

Die Verzinsung wird individuell festgelegt und mit dem jeweiligen Projekt Bekannt gegeben.

Werden alle bestehenden Strom- und/oder Gaslieferungsverträge des Anlegers mit dem Emittenten gekündigt oder anderweitig beendet, entfällt der Anspruch auf Verzinsung zum Zeitpunkt ab dem Zeitpunkt der Beendigung seiner Strom- und/oder Gaslieferungsverträge mit dem Emittenten und das qualifizierte Nachrang-Darlehen endet automatisch zum 31.12. des Jahres, in dem die bestehenden Strom- und/oder Gaslieferungsverträge des Anlegers mit dem Emittenten gekündigt oder anderweitig beendet wurden. Eine gesonderte Kündigung muss durch den Emittenten nicht erklärt werden.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (Kalenderjahr) berechnet und jeweils zum 31.12. eines Jahres fällig und spätestens bis dahin ausbezahlt. Die erste Zinszahlung erfolgt daher spätestens bis zum 31.12.2021.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Die Stadtwerke Würzburg AG wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere anliegenden FAQ zum Freistellungsauftrag.

Was muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung beachten?

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Der bei der Zinszahlung von der Stadtwerke Würzburg AG automatisch vorgenommene Steuerabzug hat dabei grundsätzlich – der Name sagt es – abgeltende Wirkung, stellt also nicht nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Grundsätzlich müssen Sie diese Zinseinnahmen also bei Ihrer Einkommensteuererklärung nicht angeben, auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über dem Abgeltungsteuersatz (derzeit 25 %) liegt. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, macht es Sinn, die Zinseinnahmen aus dem Vertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, da in derartigen Fällen durch eine Antragsveranlagung beim Finanzamt eine Erstattung des Differenzbetrags zwischen individueller Steuer und einbehaltener Abgeltungsteuer beantragt werden kann. Sie können hierzu die von der Stadtwerke Würzburg AG ausgestellte Steuerbescheinigung vorlegen.

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

WVV

beliefert die gesamte Region mit Strom und Gas.

69,2 %

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kund/innen werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

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