
Nationaler Aktionsplan (NAP) – Wirtschaft und Menschenrechte
In Deutschland ist durch eine interministerielle Zusammenarbeit der „Nationale Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte“ entstanden. Als konkretes Ziel legt der NAP fest, dass im Jahr 2020 mindestens die Hälfte der angesprochenen Unternehmen, auch die WVV-Konzernholding, die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt nachweislich in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. 2020 erfolgt die Nachfrage zum Umsetzungsstand in Form eines Monitoringverfahrens.
- Grundsatzerklärung des Unternehmens
- Risikoanalyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten
- Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung
- Beschwerdemechanismus
- Berichterstattung (intern/externe)
Im Folgenden wird erläutert, wie die WVV den NAP umgesetzt hat.
Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung von Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Risikoanalyse
Dem Vertrieb von Strom und Gas geht ein Handelsgeschäft voraus. Alle Handels-Kontrahenten sind deutsch-europäische Energiehandelsunternehmen, alle Handelsgeschäfte unterliegen der europäischen Regulierung im Energiehandel. Das Risikopotential des Handels von Strom und Gas wird in der standardisierten Risikoanalyse CSR-Risiko-Check beschrieben. Keines der aufgeführten Risiken ist für die STW bzw. WVV einschlägig.
Auch im Vertrieb und Endkundengeschäft von Wasser ist kein Risikopotential im Sinne des NAP erkennbar.
Abfall und Recycling
Die WVV-Beteiligungsgesellschaft Würzburger Recycling GmbH (WRG) betreibt einen regionalen Containerdienst und Recyclingbetrieb. Das Risikopotential des Recyclingbetriebs wird in der standardisierten Risikoanalyse CSR-Risiko-Check beschrieben. Keines der aufgeführten Risiken ist für die WRG bzw. WVV einschlägig.