Geändertes Preisblatt 2 ab 01.11.2009: Entsprechend § 2 (3) KAV wird für das Heizen mit Strom die Sonderkunden-Konzessionsabgabe von 0,11 ct/kWh angewendet, es sei denn, der Durchschnittspreis je Kilowattstunde im Kalenderjahr liegt unter dem Durchschnittserlös je Kilowattstunde an alle Sondervertragskunden.