Annahme von Grüngut und Bioabfall

Ab dem 01.01.2008 gelten aufgrund von Festlegungen der beauftragenden Gebietskörperschaften - Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg – bestimmte Bedingungen für die Anlieferung von Garten und Parkabfall durch gewerbliche Anlieferer.

Als gewerbliche Anlieferer gelten z.B.:

  • Garten- und Landschaftsbaubetriebe
  • Entsorger und gewerbliche Transporteure
  • Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften
  • Sonstige gewerbliche Dienstleister

Anlieferungen durch diese Unternehmen gelten stets als gewerblich und müssen vor der Anlieferung verwogen werden. Auch die bisherige Praxis, sich als Gewerbetreibender die Anlieferung vom Kunden über einen Vordruck freistellen zu lassen, ist nicht länger zulässig. Eine gewerbliche Anlieferung - deren Herkunft auch aus einem Privatgarten stammen kann - wird stets als gewerbliche Anlieferung gewertet und muss gemäß unserer aktuellen Preisliste vergütet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und um zukünftige Beachtung.

Während unserer gesamten Öffnungszeit können Sie Ihr Grüngut bzw. Ihren Bioabfall bei uns abgeben.

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